Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats

Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der BASF SE und darauf bezogene Optionen oder sonstige Derivate, die 1 % des Grundkapitals oder mehr repräsentieren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz an Aktien der BASF SE und sich darauf beziehender Finanzinstrumente aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat (melde- und veröffentlichungspflichtige Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR))

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie bestimmte Angehörige sind nach Art. 19 Abs. 1 MAR gesetzlich verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten der BASF SE (zum Beispiel Aktien, Anleihen, Optionen, Terminkontrakte, Swaps) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Gesellschaft mitzuteilen, sofern die Wertgrenze von 5.000 € innerhalb des Kalenderjahres überschritten wird. Im Jahr 2019 sind von Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats und deren meldepflichtigen Angehörigen insgesamt 26 Erwerbsgeschäfte mit Stückzahlen von 3 bis 10.000 BASF-Aktien oder BASF-ADRs mitgeteilt worden. Der Preis pro Aktie lag bei 56,85 € bis 68,21 €. Das Volumen der einzelnen Geschäfte lag zwischen 188,31 € und 585.500 €. Die mitgeteilten Wertpapiergeschäfte sind auf der Webseite der BASF SE veröffentlicht.