Entsprechenserklärung 2019 des Vorstands und des Aufsichtsrats der BASF SE

Vorstand und Aufsichtsrat der BASF SE erklären gemäß § 161 AktG

Den vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wird entsprochen und wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2018 entsprochen.

Ludwigshafen, im Dezember 2019

Der Aufsichtsrat
der BASF SE

Der Vorstand
der BASF SE