1.4 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Unternehmenszusammenschlüsse: Bei Unternehmenszusammenschlüssen werden die übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung bewertet. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen Vermögenswerte ist mit Annahmen verbunden. Die Bewertung basiert in großem Umfang auf prognostizierten Zahlungsströmen. Die tatsächlichen Zahlungsströme können von diesen signifikant abweichen. Der Kaufpreisaufteilung wesentlicher Unternehmenszusammenschlüsse werden in der Regel externe unabhängige Gutachten zugrunde gelegt. Die Bewertungen bei Unternehmenszusammenschlüssen basieren auf Informationen, die zum Erwerbszeitpunkt existierten.

Zur Veräußerung gehaltene Gruppen von Vermögenswerten und Schulden beziehungsweise Veräußerungsgruppen: Hierunter fallen separat in der Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte sowie direkt mit ihnen in Verbindung stehende Schulden, deren Veräußerung im Rahmen einer Transaktion höchstwahrscheinlich ist. Eine Transaktion wird als höchstwahrscheinlich eingeschätzt, wenn keine wesentlichen Risiken für den Vollzug der Transaktion bestehen, was regelmäßig den Abschluss verbindlicher Verträge erfordert. Die als Veräußerungsgruppe klassifizierten Vermögenswerte und Schulden werden zum niedrigeren Wert aus der Summe der Buchwerte und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten angesetzt; ausgenommen hiervon sind Vermögenswerte, die nicht unter die Bewertungsregeln des IFRS 5 fallen. Die planmäßige Abschreibung langfristiger Vermögenswerte und die Anwendung der Equity-Methode werden ausgesetzt.

Nicht fortgeführte Geschäfte: Aufgegebene Geschäftsbereiche, die als zu Veräußerungszwecken gehalten eingestuft wurden, werden in Übereinstimmung mit IFRS 5 im Abschluss von BASF als nicht fortgeführtes Geschäft dargestellt. Bis zum Abschluss der Transaktion wird das Ergebnis nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs im Ergebnis nach Steuern der BASF-Gruppe als separater Posten (Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführtem Geschäft) gezeigt. Umsatz und Ergebnis der BASF-Gruppe sind rückwirkend zum Beginn des Geschäftsjahres und unter Anpassung von Vorjahreszahlen um den konsolidierten Beitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs bereinigt dargestellt. Zudem werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des aufgegebenen Geschäftsbereichs in eine Veräußerungsgruppe (Vermögen beziehungsweise Schulden der Veräußerungsgruppe) umgegliedert. Ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Ausweises als Veräußerungsgruppe werden die Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte und die Equity-Methode ausgesetzt. Die Kapitalflussrechnung wird nicht angepasst. Die Aktivitäten des nicht fortgeführten Geschäfts werden in der Berichterstattung keinem berichtspflichtigen Segment zugeordnet.

Mehr dazu unter:
Anmerkung 2.5
Anmerkung 4

In dem nunmehr nach der Equity-Methode bilanzierten Öl-und-Gas-Geschäft werden Explorations- und Feldesentwicklungsausgaben nach der Successful Efforts Method bilanziert. Danach werden Ausgaben für fündige Explorationsbohrungen sowie für fündige und nichtfündige Entwicklungsbohrungen aktiviert.

Schätzungen oder Annahmen bei der Erstellung des Konzernabschlusses

Die Höhe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, der Eventualverbindlichkeiten oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist von Schätzungen, Annahmen sowie der Ausübung von Ermessensspielräumen abhängig. Spezifische Schätzungen oder Annahmen für einzelne Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im jeweiligen Abschnitt des Anhangs erläutert. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Derartige Annahmen betreffen insbesondere die Bestimmung abgezinster Zahlungsströme im Rahmen von Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen, der Nutzungsdauer des abnutzbaren Sachanlagevermögens oder immaterieller Vermögenswerte, den Wertansatz von Beteiligungen sowie die Bemessung von Rückstellungen beispielsweise für Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, Gewährleistungen, Preisnachlässe, Umweltschutz oder Steuern. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt, jedoch können tatsächliche Ergebnisse von den Schätzungen abweichen.

Werthaltigkeitsprüfungen (Impairment-Tests) werden für Vermögenswerte durchgeführt, wenn bestimmte Indikatoren (Triggering Events) auf eine mögliche Wertminderung hinweisen. Zu den externen Indikatoren zählen beispielsweise Veränderungen in den Kundenbranchen, bei den verwendeten Technologien sowie eine rückläufige Konjunkturentwicklung. Eine reduzierte Profitabilität der Produkte, geplante Restrukturierungsmaßnahmen oder physische Schäden der Vermögenswerte stellen interne Indikatoren für eine Wertminderung dar. Bei einem Impairment-Test werden die fortgeführten Buchwerte der Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag der Vermögenswerte verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert (Value in Use). In der Regel wird der Nutzungswert mithilfe von Discounted-Cashflow-Verfahren bestimmt. Die Schätzung der Zahlungsströme und die getroffenen Annahmen basieren auf den jeweils zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen über die zukünftige Entwicklung des operativen Geschäfts und können von den tatsächlichen künftig eintretenden Entwicklungen abweichen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit werden langfristige Ertragsprognosen für die zahlungsmittelgenerierende Einheit vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung getroffen. Von wesentlicher Bedeutung für die Werthaltigkeitsprüfung ist der gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) gemäß dem Capital Asset Pricing Model. Dessen Komponenten sind der risikofreie Zins, die Marktrisikoprämie sowie ein branchenüblicher Zuschlag für das Kreditrisiko (Spread). Weitere wichtige Annahmen sind die Prognose für den Detailplanungszeitraum sowie die in der Folge angewendete Wachstumsrate. Für die Werthaltigkeitsprüfung von Veräußerungsgruppen ist zwingend der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten zu ermitteln, für dessen Ermittlung spezifische, auf die jeweilige Transaktion bezogene Annahmen zu treffen sind.

Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt. Die Wertminderung des Vermögenswerts (ohne Geschäfts- oder Firmenwert) erfolgt in Höhe des Unterschieds zwischen dem bisherigen Buchwert und dem erzielbaren Betrag.

Die Werthaltigkeitsprüfung beim Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill-Impairment-Test) erfolgt auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten, die bei BASF überwiegend den Geschäftseinheiten, in Einzelfällen auch den Unternehmensbereichen entsprechen. Falls ein Wertberichtigungsbedarf vorliegt, wird in einem ersten Schritt der bestehende Geschäfts- oder Firmenwert gegebenenfalls vollständig abgeschrieben. Besteht danach weiterhin Wertberichtigungsbedarf, wird dieser auf die übrigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Vorzunehmende Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Für die Wertminderungstests im Jahr 2018 des nicht fortgeführten Öl-und-Gas-Geschäfts waren die Annahmen zur langfristigen Entwicklung der Öl- und Gaspreise bedeutsam. Die unternehmensintern erstellten Prognosen beruhten auf empirisch fundierten Analysen zum globalen Öl- und Gasangebot sowie der globalen Öl- und Gasnachfrage. Kurzfristige Schätzungen bis zu drei Jahren berücksichtigten auch aktuelle Preisnotierungen beziehungsweise Termingeschäfte. Bei langfristigen Schätzungen wurden unter anderem auch Annahmen zu Inflation, Produktionsmengen und -kosten sowie der Energieeffizienz und der Substitution von Energiequellen getroffen. Anhand externer Quellen und Studien wurden die Öl- und Gaspreisschätzungen regelmäßig auf Plausibilität geprüft.

Für die Einheit Exploration & Production im nicht fortgeführten Öl-und-Gas-Geschäft wurde für die Werthaltigkeitsprüfung zum Zeitpunkt der Einrichtung der Veräußerungsgruppe im Jahr 2018 ein Bewertungsmodell auf Basis eines feldbezogenen Bewertungsansatzes verwendet, in dem die erwarteten Zahlungsmittelströme einschließlich der Steuerzahlungen in den einzelnen Ländern berücksichtigt wurden. Der Betrachtungszeitraum umfasste die geplanten Lizenzlaufzeiten beziehungsweise Förderreihen der enthaltenen Öl- und Gasfelder. Außerdem wurden anstelle eines gewichteten Kapitalkostensatzes das jeweilige Länderrisiko und der jeweilig anzuwendende Steuersatz im Kapitalkostensatz berücksichtigt; dies führte im Ergebnis zu einer genaueren Berechnung des erzielbaren Betrags. Unter Berücksichtigung dieser Parameter variierte im Jahr 2018 der Kapitalkostensatz nach Steuern von 6,56 % bis 10,63 % und vor Steuern von 9,62 % bis 30,37 %.

Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts für die Erstbewertung der nach der Equity-Methode bilanzierten Wintershall Dea GmbH wurden Annahmen insbesondere zu Förderreihen der Öl- und Gasfelder, Öl- beziehungsweise Gaspreisen und Diskontierungsfaktoren zugrunde gelegt.

Für das Jahr 2020 plant BASF mit einem Ölpreis von 60 US$/bbl (Brent) und einem Gaspreis von rund 18 €/MWh (rund 6 US$/mmBtu).

Darüber hinaus sind weitere Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den jeweiligen Anmerkungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.