11 – Ertragsteuern

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

In Deutschland wird auf ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne einheitlich eine Körperschaftsteuer von 15,0 % und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Neben der Körperschaftsteuer ist für die in Deutschland erzielten Gewinne eine Gewerbeertragsteuer zu zahlen. Diese variiert in Abhängigkeit von den Kommunen, in denen das Unternehmen vertreten ist. Aufgrund eines gestiegenen Gewerbesteuerhebesatzes in Ludwigshafen im Jahr 2019 ergab sich ein gewichteter Durchschnittssatz von 14,5 % (2018: 14,1 %). Die deutschen Gruppengesellschaften ermittelten ihre latenten Steuern im Jahr 2019 unverändert mit 30 %. Die von den ausländischen Gruppengesellschaften erzielten Gewinne werden mit den im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätzen versteuert. Diese werden grundsätzlich auch für die Ermittlung latenter Steuern herangezogen, sofern zukünftige Steuersatzanpassungen noch nicht beschlossen wurden.

Für temporär abweichende Wertansätze zwischen IFRS- und Steuerbilanzen sowie für steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften werden latente Steuern angesetzt. Diese umfassen ebenso die abweichenden Wertansätze, die sich aus Unternehmenserwerben ergeben, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten. Die Berechnung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Am oder vor dem Bilanzstichtag beschlossene beziehungsweise weitgehend beschlossene Steuersatzänderungen werden berücksichtigt.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und die gleiche Fristigkeit aufweisen. Ergibt sich ein Überhang an latenten Steueransprüchen, so werden diese nur angesetzt, sofern eine Realisierung der Steuerminderung als wahrscheinlich erachtet wird. Maßgebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche ist die Wahrscheinlichkeit einer Umkehrung der Bewertungsunterschiede und die Einschätzung der Nutzbarkeit der Verlustvorträge und nicht genutzter Steuergutschriften. Dies hängt ab von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge sowie nicht genutzte Steuergutschriften geltend gemacht werden können. Die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche basiert auf unternehmensinternen Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der jeweiligen Gruppengesellschaft.

Veränderungen von latenten Steuern in der Bilanz werden als latenter Steueraufwand/-ertrag erfasst, sofern der zugrunde liegende Sachverhalt nicht direkt im Eigenkapital oder in den im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen anzusetzen ist. Für die im Eigenkapital abgebildeten Effekte werden die Veränderungen der latenten Steueransprüche und Steuerschulden ebenfalls ergebnisneutral erfasst.

Für Unterschiedsbeträge zwischen dem anteiligen IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert einer einbezogenen Tochtergesellschaft werden latente Steuerschulden gebildet, wenn eine Umkehr dieser Differenz in absehbarer Zukunft erwartet wird. Für im Folgejahr geplante Dividendenausschüttungen werden latente Steuerschulden angesetzt, sofern diese zu einer Umkehr temporärer Differenzen führen.

Rückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer oder vergleichbare Ertragsteuern werden auf der Grundlage der erwarteten steuerpflichtigen Einkommen der einbezogenen Gesellschaften ermittelt und abzüglich geleisteter Vorauszahlungen angesetzt. Für darauf entfallende Zinsen werden Rückstellungen gebildet. Sonstige zu veranlagende Steuern werden entsprechend berücksichtigt.

Steueraufwand und -quote

Der laufende Steueraufwand für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragsteuer (Deutschland) verringerte sich aufgrund niedrigerer Einkommen der Organgesellschaften in Deutschland.

Aus der Veränderung von Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge resultierte im Jahr 2019 wie im Vorjahr ein Aufwand in Höhe von 1 Million €. In den Sonstigen Steuern waren Grundsteuern und andere vergleichbare Steuern in Höhe von 101 Millionen € im Jahr 2019 und 103 Millionen € im Jahr 2018 enthalten.

Die Steuerquote der BASF-Gruppe betrug 22,9 % im Jahr 2019, nach 21,3 % im Jahr 2018. Maßgeblich für den Anstieg waren Steuern für Vorjahre, vor allem in Deutschland und den USA. In Deutschland standen Erträgen aus der Auflösung von Steuerrückstellungen im Jahr 2018 Aufwendungen aus der Zuführung zu Steuerrückstellungen im Jahr 2019 gegenüber. In den USA ergaben sich verglichen zum Jahr 2018 geringere steuerfreie Erträge für Vorjahre. Gegenläufig wirkte vor allem der geringere Gewerbeertragsteueraufwand infolge des geringeren zu versteuernden Einkommens der deutschen Gesellschaften.

Steueraufwand (Millionen €)

 

2019

2018

Laufender Aufwand für Ertragsteuern

1.053

1.229

Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragsteuer (Deutschland)

114

394

Ausländische Ertragsteuern

929

1.094

Steuern für Vorjahre

10

–259

Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag (–)

–297

–112

aus Veränderungen temporärer Differenzen

–298

–67

aus Veränderungen steuerlicher Verlustvorträge/ungenutzter Steuergutschriften

23

–35

aus Steuersatzänderungen

–26

–18

aus Wertberichtigungen von latenten Steueransprüchen

4

8

Steueraufwand vom Einkommen und vom Ertrag

756

1.117

Sonstige Steuern sowie Umsatz- und andere Verbrauchsteuern

224

229

Steueraufwand

980

1.346

Überleitungsrechnung auf den effektiven Steueraufwand und die Steuerquote

 

2019

2018

 

Millionen €

%

Millionen €

%

Ergebnis vor Ertragsteuern

3.302

 

5.233

 

Erwartete Körperschaftsteuer nach der Tarifbelastung in Deutschland (15 %)

495

15,0

783

15,0

Solidaritätszuschlag

2

0,1

12

0,2

Gewerbeertragsteuer

12

0,4

154

2,9

Einfluss abweichender Steuersätze für Einkommen ausländischer Gruppengesellschaften

257

7,8

432

8,2

Steuerfreie Erträge

–41

–1,2

–24

–0,5

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

61

1,8

62

1,2

Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (Nach-Steuer-Ergebnis)

–17

–0,5

–40

–0,8

Steuern für Vorjahre

10

0,3

–259

–4,9

Latente Steuern für sich zukünftig umkehrende temporäre Differenzen auf Anteile an Beteiligungen

–6

–0,2

–5

–0,1

Steuersatzänderungen

–26

–0,8

–18

–0,3

Sonstiges

9

0,2

20

0,4

Effektive Ertragsteuern/Steuerquote

756

22,9

1.117

21,3

Latente Steuern ergeben sich aus temporären Abweichungen zwischen steuerbilanziellen Wertansätzen und den gemäß IFRS bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen und noch nicht genutzten Steuergutschriften. Durch die Neubewertung aller Vermögenswerte und Schulden im Rahmen von Akquisitionen gemäß IFRS 3 bestehen wesentliche Abweichungen zwischen den anzusetzenden Zeitwerten und den Werten in der Steuerbilanz, die hauptsächlich zur Bilanzierung von latenten Steuerschulden führen.

Latente Steuern

Abgrenzungsposten für latente Steuern 2019 (Millionen €)

 

01.01.
2019 netto

Erfolgs­wirk­same Effekte

Erfolgs­neutrale Effekte (OCI)

Unter­nehmens­zusammen­schlüsse

Sonstiges

Ergebnis­neutral im Eigen­kapital

31.12.
2019 netto

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

Immaterielle Vermögenswerte

–1.265

149

–4

59

125

–934

148

–1.082

Sachanlagen

–976

–113

–16

–2

26

–1.081

122

–1.203

Finanzanlagen

12

35

–1

–182

–136

54

–190

Vorräte und Forderungen

–203

48

–47

–14

17

–199

261

–460

Pensionsrückstellungen

2.149

–48

354

–31

2.424

3.153

–729

Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

633

222

–23

9

841

942

–101

Steuerliche Verlustvorträge

205

13

1

5

–31

193

193

Sonstiges

0

–9

–5

–4

33

15

83

–68

Aktive (passive) latente Steuern vor Saldierungen

555

297

259

44

–34

1.123

4.956

–3.833

Saldierungen

–2.069

2.069

Aktive (passive) latente Steuern nach Saldierungen

555

297

259

44

–34

1.123

2.887

–1.764

Abgrenzungsposten für latente Steuern 2018 (Millionen €)

 

01.01.
2018 netto

Erfolgs­wirk­same Effekte

Erfolgs­neutrale Effekte (OCI)

Unter­nehmens­zusammen­schlüsse

Sonstiges

Ergebnis­neutral im Eigen­kapital

31.12.
2018 netto

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

Immaterielle Vermögenswerte

–1.184

34

–5

–272

162

–1.265

94

–1.359

Sachanlagen

–2.464

–127

–1

6

1.610

–976

115

–1.091

Finanzanlagen

–39

52

0

–1

12

60

–48

Vorräte und Forderungen

–69

–62

38

–40

–70

–203

272

–475

Pensionsrückstellungen

1.986

2

122

13

26

2.149

2.657

–508

Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

975

148

–1

6

–495

633

738

–105

Steuerliche Verlustvorträge

222

–11

0

0

–6

205

205

Sonstiges

–40

76

0

0

–36

0

83

–83

Aktive (passive) latente Steuern vor Saldierungen

–613

112

153

–287

1.190

555

4.224

–3.669

Saldierungen

–1.882

1.882

Aktive (passive) latente Steuern nach Saldierungen

–613

112

153

–287

1.190

555

2.342

–1.787

Für temporäre Differenzen aus thesaurierten Gewinnen von Tochtergesellschaften in Höhe von 13.335 Millionen € im Jahr 2019 (14.088 Millionen € im Jahr 2018) wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da diese Gewinne bei Ausschüttung keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen oder auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.

Die Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche betrugen 98 Millionen € im Jahr 2019 (87 Millionen € im Jahr 2018). Davon entfielen auf steuerliche Verlustvorträge 65 Millionen € im Jahr 2019 (23 Millionen € im Jahr 2018).

Steuerliche Verlustvorträge

Die steuerlichen Verlustvorträge teilen sich regional wie folgt auf:

Steuerliche Verlustvorträge (Millionen €)

 

Steuerliche Verlustvorträge

Latente Steueransprüche

 

2019

2018

2019

2018

Deutschland

0

0

Ausland

950

1.143

195

205

Summe

950

1.143

195

205

Steuerliche Verlustvorträge bestehen in allen Regionen. Steuerliche Verluste können in Deutschland auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden. Im Ausland ist der Vortrag zum Teil nur zeitlich begrenzt möglich. Insgesamt ist knapp die Hälfte des Bestands an Verlustvorträgen verfallbar. Der überwiegende Bestand an verfallbaren Verlustvorträgen wird in Asien bis zum Jahr 2023 und in Europa sowie Nordamerika nach dem Jahr 2024 verfallen. Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 205 Millionen € im Jahr 2019 (2018: 370 Millionen €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet.

Steuerschulden

Steuerschulden umfassen überwiegend veranlagte Ertragsteuern und sonstige Steuern sowie noch nicht veranlagte Ertragsteuern des laufenden Jahres. Seit dem Jahr 2019 weist BASF die zuvor unter den Sonstigen Rückstellungen berichteten Steuerrückstellungen gemeinsam mit den laufenden und latenten Steuerschulden aus. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Steuerschulden 3.036 Millionen € (31. Dezember 2018: 3.041 Millionen €).