3 – Akquisitionen/Devestitionen

Akquisitionen

Im August 2018 hat BASF eine Reihe von Geschäften mit Saatgut, nichtselektiven Herbiziden, Saatgutbehandlung und das globale Gemüsesaatgutgeschäft von Bayer erworben. Aus der Anpassung der vorläufigen Kaufpreisallokation dieser Akquisition ergaben sich die in der Tabelle dargestellten Auswirkungen.

Soweit innerhalb des zwölfmonatigen Bewertungszeitraums nach IFRS 3 (bis August 2019) weitere relevante Fakten und Umstände bekannt werden, erfolgt eine zusäztliche Anpassung der Kaufpreisaufteilung.

Anpassung der vorläufigen Kaufpreisallokation der Akquisition von Vermögenswerten und Schulden von Bayer (Millionen €)

 

 

Zeitwerte zum Erwerbs­zeitpunkt

Anpassungen 1. Halbjahr 2019

Stand per 30.06.2019

Geschäfts- oder Firmenwert

 

1.253

–59

1.194

Übrige immaterielle Vermögenswerte

 

4.285

–28

4.257

Sachanlagen

 

1.404

1.404

At Equity bilanzierte Beteiligungen

 

Sonstige Finanzanlagen

 

Latente Steuern

 

65

65

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

 

2

2

Langfristige Vermögenswerte

 

7.009

–87

6.922

Vorräte

 

887

61

948

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

61

61

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

 

169

25

194

Kurzfristige Wertpapiere

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

69

1

70

Kurzfristige Vermögenswerte

 

1.186

87

1.273

Gesamtvermögen

 

8.195

8.195

 

 

 

 

 

Rückstellungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

 

34

34

Sonstige Rückstellungen

 

240

13

253

Latente Steuern

 

353

–45

308

Finanzschulden

 

Übrige Verbindlichkeiten

 

9

9

Langfristiges Fremdkapital

 

636

–32

604

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

18

18

Rückstellungen

 

58

58

Steuerschulden

 

5

5

Finanzschulden

 

Übrige Verbindlichkeiten

 

57

–22

35

Kurfristiges Fremdkapital

 

138

–22

116

Fremdkapital

 

774

–54

720

 

 

 

 

 

Gesamtkaufpreis

 

7.421

54

7.475

Devestitionen

Am 31. Januar 2019 haben BASF und Solenis nach Zustimmung aller zuständigen Behörden den Transfer des Geschäfts für Papier- und Wasserchemikalien von BASF an Solenis abgeschlossen. Seit dem 1. Februar 2019 firmiert das kombinierte Unternehmen unter dem Namen Solenis UK International Ltd., London/England, und stellt weltweit zusammengelegte Vertriebs-, Service- und Produktionskapazitäten bereit. BASF hält einen Anteil von 49 % an dem gemeinsamen Unternehmen, 51 % der Aktien werden von Fonds, die von Clayton, Dubilier & Rice verwaltet werden, sowie vom Solenis-Management gehalten. Die Transaktion umfasste Produktionsstätten und Anlagen des Papier- und Wasserchemikaliengeschäfts von BASF in Bradford und Grimsby/England, Suffolk/Virginia, Altamira/Mexiko, Ankleshwar/Indien sowie Kwinana/Australien. BASF weist ihren Anteil am Ergebnis nach Steuern von Solenis nach der Equity-Methode im Ergebnis der Betriebstätigkeit vor Sondereinflüssen und im Ergebnis der Betriebstätigkeit der BASF-Gruppe aus.

Am 30. April 2019 haben BASF und LetterOne den Zusammenschluss von Wintershall und DEA vollzogen. Am 27. September 2018 hatten BASF und LetterOne eine Vereinbarung unterzeichnet, ihre jeweiligen Öl-und-Gas-Geschäfte in einem Joint Venture zusammenzuführen und damit ein führendes unabhängiges europäisches Explorations- und Produktionsunternehmen mit internationalen Aktivitäten in Kernregionen zu schaffen. LetterOne hat sämtliche Anteile an DEA Deutsche Erdöl AG in die Wintershall Holding GmbH eingebracht und neue Anteile von dieser erhalten. Die Gesellschaft wurde in Wintershall Dea GmbH umbenannt. Die Gesamtbeteiligung von BASF an Wintershall Dea GmbH beträgt einschließlich Vorzugsanteilen 72,7 %. Diese werden spätestens 36 Monate nach dem Zusammenschluss, in jedem Fall aber vor einem Börsengang in Stammanteile der Wintershall Dea GmbH umgewandelt. Von der Unterzeichnung der Vereinbarung im September 2018 bis zum Abschluss der Fusion wurde das Öl-und-Gas-Geschäft von BASF als nicht fortgeführtes Geschäft berichtet. Seit dem Zusammenschluss wird die Beteiligung von BASF an Wintershall Dea GmbH nach der Equity-Methode bilanziert. Der Gewinn aus dem Übergang von der Vollkonsolidierung auf die Equity-Methode wird im Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführtem Geschäft zum 30. April 2019 ausgewiesen. Seit dem 1. Mai 2019 berichtet BASF ihren Anteil am Ergebnis nach Steuern und Anteilen anderer Gesellschafter der Wintershall Dea GmbH im Ergebnis der Betriebstätigkeit vor Sondereinflüssen sowie im Ergebnis der Betriebstätigkeit von Sonstige.

Vereinbarte Transaktionen

Am 18. September 2017 unterzeichnete BASF mit der Unternehmensgruppe Solvay eine Vereinbarung zum Erwerb des globalen Polyamidgeschäfts von Solvay vorbehaltlich einer Genehmigung durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden. Die EU-Kommission hat am 18. Januar 2019 die Übernahme des Polyamidgeschäfts unter Auflagen genehmigt. Diese erfordern den Verkauf von Teilen des ursprünglichen Transaktionsumfangs an einen Dritten. Hierbei handelt es sich um Produktionsanlagen und Innovationskompetenzen von Solvay im Bereich der technischen Kunststoffe in Europa. Der Veräußerungsprozess wurde bereits gestartet. Das Genehmigungsverfahren in China dauert an. Mit einem Abschluss der Transaktion wird in der zweiten Jahreshälfte 2019 gerechnet, sobald alle verbleibenden Bedingungen erfüllt sind, einschließlich der Veräußerung der zu devestierenden Geschäfte und Vermögenswerte an einen Dritten. BASF plant, das Polyamidgeschäft in die Unternehmensbereiche Performance Materials und Monomers zu integrieren. Vor Anpassung aufgrund der wettbewerbsrechtlich erforderlichen Änderungen des Transaktionsumfangs hätte der Kaufpreis ohne Berücksichtigung von Barmitteln, Fremdkapital und weiterer Anpassungen 1,6 Milliarden € betragen sollen.

Nicht fortgeführtes Geschäft

Seit der verbindlichen Vereinbarung zwischen BASF und LetterOne vom 27. September 2018 zum Zusammenschluss ihrer jeweiligen Aktivitäten wurde das Öl-und-Gas-Geschäft als nicht fortgeführtes Geschäft dargestellt. Mit dem Abschluss der Transaktion ist die Veräußerungsgruppe am 30. April 2019 abgegangen.

Das Ergebnis aus dem nicht fortgeführten Geschäft bis zum 30. April 2019 setzte sich wie folgt zusammen:

Gewinn- und Verlustrechnung aus nicht fortgeführtem Geschäft (Millionen €)

 

 

01.01. – 30.04.2019

2018

Umsatzerlöse

 

1.318

4.094

Herstellungskosten

 

–433

–2.024

Bruttoergebnis vom Umsatz

 

885

2.070

Vertriebskosten

 

–60

–94

Allgemeine Verwaltungskosten

 

–33

–68

Forschungs- und Entwicklungskosten

 

–8

–26

Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge

 

5.917

–248

Ergebnis aus Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

 

99

EBIT

 

6.701

1.733

Finanzergebnis

 

–37

–19

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

6.664

1.714

Ertragsteuern

 

–237

–885

Ergebnis nach Ertragsteuern

 

6.427

829

davon auf andere Gesellschafter entfallend

 

–18

–61

Ergebnis nach Anteilen anderer Gesellschafter

 

6.409

768

Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführtem Geschäft

 

6,97

0,83

Das Abgangsergebnis des nicht fortgeführten Öl-und-Gas-Geschäfts ist in der Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge” enthalten.

Die Auswirkungen des Abgangs des nicht fortgeführten Geschäfts sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Berechnung des Abgangsergebnisses des nicht fortgeführten Öl-und-Gas-Geschäfts (Millionen €)

 


30.04.2019

Fair Value 72,7 % Wintershall Dea GmbH

 

14.440

Abgehendes Nettovermögen

 

–7.540

Vermögen der Veräußerungsgruppe

 

–15.597

Auflebende Forderungen

 

2.246

Schulden der Veräußerungsgruppe

 

6.447

Auflebende Verbindlichkeiten

 

–636

Recycling bisher ergebnisneutral im Eigenkapitel erfasster Erträge und Aufwendungen (bei Abgang ergebniswirksam)

 

–870

Anteile anderer Gesellschafter

 

160

Abgangsergebnis vor/nach Steuern

 

6.190

Das nicht fortgeführte Geschäft hat mit folgenden Zahlungsströmen zur Kapitalflussrechnung von BASF beigetragen:

Kapitalflüsse des nicht fortgeführten Öl-und-Gas-Geschäfts (ohne Effekte der Devestition) (Millionen €)

 


01.01. – 30.04.2019

2018

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

 

456

1.554

Cashflow aus Investitionstätigkeit

 

–263

–1.011

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

 

–50

–346

Gesamt

 

143

197

Die zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung gehaltenen Anteile an der Wintershall Dea GmbH wurden am 30. April 2019 erstmalig zum beizulegenden Zeitwert auf Basis des einkommensbasierten Ansatzes gemäß IFRS 13.62 unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wurde als Barwert der künftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3) berechnet. Als wesentliche Inputfaktoren wurden Annahmen zur langfristigen Entwicklung der Öl- und Gaspreise zugrunde gelegt, die unter anderem aus Marktwerten und Experteneinschätzungen abgeleitet wurden. Für die Bewertung der Wintershall Dea GmbH wurde für das Jahr 2020 ein Ölpreis von 66 US$/bbl (Brent) und ein Gaspreis von rund 16 €/MWh (rund 6 US$/mmBtu) zugrunde gelegt.

Die Schätzung der Zahlungsströme und die getroffenen Annahmen basieren auf den zum Bewertungsstichtag verfügbaren Informationen über die zukünftige Entwicklung des operativen Geschäfts.

Für das Explorations- und Produktionsgeschäft wurde ein Modell auf Basis eines feldbezogenen Bewertungsansatzes verwendet, in dem die erwarteten Zahlungsmittelströme einschließlich der Steuerzahlungen in den einzelnen Ländern berücksichtigt wurden. Der Betrachtungszeitraum umfasst die geplanten Lizenzlaufzeiten beziehungsweise Förderreihen der enthaltenen Öl- und Gasfelder. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei der Kapitalkostensatz, in dem das jeweilige Länderrisiko und der jeweilig anzuwendende Steuersatz berücksichtigt werden. Weitere Komponenten sind ein risikofreier Zins, die Marktrisikoprämie sowie ein branchenspezifischer Zuschlag für das Kreditrisiko (Spread). Unter Berücksichtigung dieser Parameter wurde ein Kapitalkostensatz nach Steuern zwischen 6,17 % und 11,49 % verwendet.

Für das Transportgeschäft wurden, soweit relevant, regulierte Preise für Gastransport und spezifische durchschnittliche Kapitalkosten berücksichtigt. Der Kapitalkostensatz nach Steuern lag zwischen 5,52 % und 5,91 %.

Die Bewertung umfasste darüber hinaus auch Synergieeffekte, die aus einem Rückgang laufender Betriebsaufwendungen beziehungsweise Investitionsmaßnahmen durch den Zusammenschluss erwartet werden.

Der erstmalige Ansatz zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von 14,4 Milliarden € führte zu einer Aufdeckung stiller Reserven und Lasten. Entsprechend der Kaufpreisallokation entfielen die stillen Reserven und Lasten im Wesentlichen auf Vermögenswerte aus der Exploration und Produktion.

Zur Veräußerung gehaltene Gruppen von Vermögenswerten und Schulden

Am 31. Januar 2019 haben BASF und Solenis nach Zustimmung aller zuständigen Behörden den Transfer des Geschäfts für Papier- und Wasserchemikalien von BASF an Solenis abgeschlossen. Mit der Devestition des Papier- und Wasserchemikaliengeschäfts ist die Veräußerungsgruppe abgegangen.

Die Berechnung des Abgangsergebnisses ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Berechnung des Abgangsergebnisses des Papier- und Wasserchemikaliengeschäft (Millionen €)

 


31.01.2019

Verkaufspreis

 

771

Abgehendes Nettovermögen

 

–610

Vermögen der Veräußerungsgruppe

 

–503

Auflebende Forderungen

 

43

Schulden der Veräußerungsgruppe

 

Auflebende Verbindlichkeiten

 

–150

Abgangsergebnis vor Steuern

 

161

Steueraufwand

 

–44

Abgangsergebnis nach Steuern

 

117