Entsprechenserklärung 2020 des Vorstands und des Aufsichtsrats der BASF SE

Vorstand und Aufsichtsrat der BASF SE erklären gemäß § 161 AktG

  1. Den vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2019 entsprochen.
  2. Den vom Bundesministerium der Justiz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 wird entsprochen.

Ludwigshafen, im Dezember 2020

Der Aufsichtsrat
der BASF SE

Der Vorstand
der BASF SE