19 – Kapital, Rücklagen und Bilanzgewinn

Genehmigtes Kapital

BASF SE hat nur nennwertlose, voll eingezahlte Namensaktien ausgegeben. Es gibt keine Vorzugsrechte oder sonstigen Beschränkungen. BASF SE hält keine eigenen Aktien im Bestand.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Mai 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 470 Millionen € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den im Ermächtigungsbeschluss genannten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten. Auf diesen Höchstbetrag von 10 % ist der anteilige Betrag des Grundkapitals derjenigen Aktien anzurechnen, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind. Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2017 wurde der Vorstand bis zum 11. Mai 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 10 Milliarden € zu begeben. Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf BASF-Aktien entfällt, die aufgrund von unter dieser Ermächtigung ausgegebenen Schuldverschreibungen auszugeben sind, darf 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten.

In diesem Zusammenhang wurde das Grundkapital um bis zu 117.565.184 € durch Ausgabe von bis zu 91.847.800 neuen auf den Namen lautenden BASF-Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen. Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2017 wurde der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 11. Mai 2022 zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Der Erwerb ist auf bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals beschränkt und kann über die Börse, im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder im Wege einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital blieb mit 1.176 Millionen € gegenüber dem Vorjahr unverändert und umfasst 918.478.694 gewinnbezugsberechtigte Stückaktien.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält unter anderem Effekte aus dem BASF-Aktienprogramm, Aufgelder aus Kapitalerhöhungen, Entgelte für Optionsscheine und passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, die sich aus dem Erwerb von Beteiligungen gegen Ausgabe von Aktien der BASF SE zu pari ergaben.

Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn

Der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, die bereits von BASF beherrscht oder als Joint Arrangement in den Konzernabschluss einbezogen wurden, wird als Transaktion zwischen Anteilseignern behandelt, wenn er zu keiner Veränderung der Konsolidierungsmethode führt. Im Jahr 2020 sowie im Vorjahr erfolgte keine wesentliche Transaktion dieser Art.

Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn (Millionen €)

 

31.12.2020

31.12.2019

Gesetzliche Rücklage

901

830

Andere Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn

37.010

41.226

Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn

37.911

42.056

Die Gesetzliche Rücklage erhöhte sich im Jahr 2020 um 70 Millionen € und im Jahr 2019 um 66 Millionen € durch Umgliederungen aus den Gewinnrücklagen beziehungsweise dem Bilanzgewinn.

Andere Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn enthalten unter anderem die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Aufgrund der Veräußerung des Bauchemiegeschäfts am 30. September 2020 wurden 53 Millionen € für die Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne aus den im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen erfolgsneutral in die Position Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn umgegliedert. Im Vorjahr resultierte eine derartige Umgliederung von 140 Millionen € aus dem zum 30. April 2019 vollzogenen Zusammenschluss von Wintershall und DEA.

Dividendenausschüttung

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 hat die BASF SE aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 eine Dividende von 3,30 € je gewinnbezugsberechtigter Aktie ausgeschüttet. Dies entspricht bei 918.478.694 gewinnbezugsberechtigten Aktien einer Dividendensumme von 3.030.979.690,20 €. Der danach verbleibende Bilanzgewinn von 868.110.024,68 € wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt.