24 – Risiken aus Rechts­streitigkeiten und -verfahren

BASF Corporation kann unter US-amerikanischem Umwelthaftungsrecht („Comprehensive Response, Compensation and Liability Act“ von 1980 sowie bundesstaatlichem Recht) für die Untersuchung und Sanierung verschiedener verunreinigter Gelände haftbar sein. Dies betrifft auch die Sanierung der unteren 17 Meilen des Passaic-River-Flussbetts in New Jersey („Lower Passaic River Study Area, LPRSA“). BASF Corporation sowie mehr als 60 weitere Unternehmen („The Lower Passaic River Study Area Cooperating Parties Group beziehungsweise CPG“) haben sich auf die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Machbarkeitsstudie („Remedial Investigation/Feasibility Study“, RI/FS) für die LPRSA geeinigt. Die US-amerikanische Umweltbehörde („U.S. Environmental Protection Agency, USEPA“) hat im Jahr 2016 eine endgültige Sanierungsmaßnahme für die unteren acht Meilen der LPRSA festgelegt. Eine Entscheidung der USEPA über eine gezielte Sanierungsmaßnahme für den oberen Teil der LPRSA ist im Jahr 2021 zu erwarten. BASF Corporation hat für den derzeit geschätzten Anteil der BASF an den Kosten für die Sanierungsarbeiten eine Rückstellung gebildet.

Zwischen November 2014 und März 2015 wurden beim United States District Court für den Südlichen Bezirk von New York eine Sammelklage sowie mehrere Einzelklagen gegen die in Großbritannien ansässige BASF Metals Limited („BML“) und weitere Beklagte wegen angeblicher Verstöße gegen Wettbewerbs- und Rohstoffhandelsrecht bei der Preisfindung für Platin und Palladium eingereicht. Die Verfahren wurden zusammengeführt und im März 2017 aus prozessualen Gründen zurückgewiesen. Im Mai 2017 reichten die Kläger eine überarbeitete Klageschrift ein, in der die Anschuldigungen gegen die Beklagten und BML erneuert wurden. Am 29. März 2020 wurden sämtliche Klagen gegen alle Beklagten abgewiesen. Die Kläger legten am 27. April 2020 beim United States Court of Appeals for the Second Circuit Berufung ein, wo das Verfahren noch immer anhängig ist. Eine im September 2015 eingereichte und nicht in die Sammelklage einbezogene Einzelklage wurde am 18. November 2019 endgültig abgewiesen.

Am 14./15. Februar 2020 wurden Monsanto Company und BASF Corporation wegen angeblicher Ernteeinbußen eines Pfirsich-Farmers im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Herbizids Dicamba von einem Schwurgericht am United States District Court für den Östlichen Bezirk von Missouri zu einer Schadensersatzzahlung von 15 Millionen US$ und einer Strafschadensersatzzahlung von 250 Millionen US$ verurteilt. Nach Anfechtung der Schwurgerichtsentscheidung durch BASF und Monsanto hat das Prozessgericht am 25. November 2020 über die Anfechtungsanträge entschieden und den Strafschadensersatz von 250 Millionen US$ auf 60 Millionen US$ reduziert. Darüber hinaus wurde das Urteil des Schwurgerichts jedoch nicht abgemildert. BASF und Monsanto haben daher am 18. Dezember 2020 Berufung eingelegt.

Gegen BASF Corporation sind seit August 2019 in den USA auf Bundes- sowie bundesstaatlicher Ebene verschiedene Zivilklagen auf Ersatz von Vermögens-, Umwelt- und Gesundheitsschäden anhängig, die angeblich aus der Exposition gegenüber Substanzen der Familie der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) resultieren. Im Dezember 2018 wurde eine Multidistrict Litigation (MDL) eingerichtet, um vornehmlich die Klagen gegen Hersteller und Vertreiber von wasserfilmbildendem Feuerlöschschaum (Aqueous Film Forming Foam, AFFF) und deren Zulieferer zu koordinieren. Die Kläger behaupten, AFFF enthalte toxische Mengen von bestimmten PFAS-Verbindungen, einschließlich Perfluoroctansulfonat (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA). Die Kläger machen regelmäßig Verlust von Nutzung und Genuss von Eigentum, Wertminderung von Eigentum, Sanierungskosten sowie Gesundheitsschäden einschließlich verschiedener Krebserkrankungen aufgrund von Exposition gegenüber AFFF geltend. BASF ist mitbeklagt als Rechtsnachfolgerin von Ciba aufgrund der Akquisition der Ciba Specialty Chemicals Inc. im Jahr 2009 und der fluorchemischen Produktlinien von Ciba/BASF mit dem Handelsnamen Lodyne. BASF ist Stand Januar 2021 in 638 Fällen beklagt und verteidigt sich in sämtlichen Verfahren.

BASF kann derzeit weder den Ausgang dieser Verfahren abschätzen noch potenzielle Maßnahmen durch Regulierungsbehörden vorhersagen. Ein ungünstiger Ausgang in einem oder mehreren Verfahren könnte erhebliche Auswirkungen auf die Ergebnisse der BASF haben.

Darüber hinaus sind die BASF SE und ihre Beteiligungsgesellschaften als Beklagte oder sonstige Beteiligte regelmäßig in gerichtliche und schiedsgerichtliche Klageverfahren sowie behördliche Verfahren eingebunden. Diese Verfahren haben auf Basis des heutigen Kenntnisstands keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von BASF.