31 – Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties)

Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die BASF-Gruppe Einfluss nehmen können oder die der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die BASF-Gruppe unterliegen. Insbesondere gehören hierzu die nicht konsolidierten Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen.

Die folgenden Tabellen zeigen den Geschäftsumfang mit nahestehenden Unternehmen, die im Konzernabschluss zu fortgeführten Anschaffungskosten oder at Equity bilanziert wurden. Die Werte beinhalten auch Umsätze, Forderungen, Übrige Forderungen sowie Verbindlichkeiten und Übrige Verbindlichkeiten, die den Veräußerungsgruppen beziehungsweise nicht fortgeführten Geschäften zugeordnet sind.

Die Umsätze sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit nahestehenden Unternehmen umfassten hauptsächlich Geschäfte mit eigenen Produkten und Handelswaren, Vermittlungs- und Lizenzgeschäfte sowie sonstige betriebstypische Geschäfte.

Die Übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten resultierten hauptsächlich aus Finanzierungsgeschäften, für das Cash-Pooling verwendeten Konten, ausstehenden Dividendenzahlungen und Ergebnisabführungsverträgen sowie sonstigen finanzbedingten und operativen Geschäften und Sachverhalten.

Der Rückgang bei den Übrigen Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultierte vor allem aus sonstigen finanzbedingten Forderungen, und der Rückgang bei den Übrigen Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen resultierte aus sonstigen finanzbedingten und aus vertraglichen Verbindlichkeiten.

Die ausstehenden Salden gegenüber nahestehenden Unternehmen wurden grundsätzlich nicht gesichert und in bar beglichen.

Der Bestand an Wertberichtigungen auf Übrige Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen erhöhte sich von 23 Millionen € zum 31. Dezember 2019 auf 105 Millionen € zum 31. Dezember 2020. Die aufwandswirksame Zuführung zu diesen Wertberichtigungen betrug 32 Millionen €.

Der Bestand an Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen erhöhte sich ebenso von 2 Millionen € zum 31. Dezember 2019 auf 3 Millionen € zum 31. Dezember 2020.

Bei BASF bestanden Verpflichtungen aus Bürgschaften und sonstigen finanziellen Verpflichtungen zugunsten nicht konsolidierter Tochterunternehmen in Höhe von 8 Millionen € zum 31. Dezember 2020 und 10 Millionen € zum 31. Dezember 2019 und zugunsten assoziierter Unternehmen in Höhe von 28 Millionen € zum 31. Dezember 2020 und 36 Millionen € zum 31. Dezember 2019.

Verpflichtungen aus Kaufverträgen mit Joint Ventures betrugen 6 Millionen € zum 31. Dezember 2020 und 4 Millionen € zum 31. Dezember 2019.

Die jährlichen Mindestmietzahlungen von BASF SE an die BASF Pensionskasse VVaG für ein Bürogebäude inklusive Parkfläche während der unkündbaren Grundmietzeit bis zum Jahr 2029 betragen 6 Millionen €.

Bei der BASF SE bestanden Übrige finanzbedingte Forderungen gegenüber der BASF Pensionskasse VVaG in Höhe von 3 Millionen € zum 31. Dezember 2020.

Prof. Dr. Thomas Carell, Mitglied des Aufsichtsrats der BASF SE, hat eine geringfügige geschäftliche Beziehung zur BASF-Gruppe in Form von Beteiligungen an zwei Start-up-Unternehmen im Bereich der Biochemie, insbesondere der DNA- und RNA-Technologien. Es handelt sich dabei um eine Beteiligung von 10,04 % an der baseclick GmbH, an der die BASF SE mittelbar über ihre Tochtergesellschaft BASF Venture Capital GmbH mit 67,23 % beteiligt ist, sowie eine Beteiligung von 4,2 % an der baseclick Vaccine GmbH, an der die BASF SE mittelbar mit 51,4 % beteiligt ist. Zusätzlich hat Prof. Dr. Thomas Carell der baseclick GmbH als deren Gesellschafter ein Darlehen in Höhe von 30.000 € gewährt.

Darüber hinaus wurden mit Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihnen nahestehenden Unternehmen und Personen im Jahr 2020 keine berichtspflichtigen Geschäfte abgeschlossen.