Verantwortungsvolles Handeln entlang der Wertschöpfungskette

Wir wollen zu einer Welt beitragen, die eine lebenswerte Zukunft mit besserer Lebensqualität für alle bietet. Deshalb haben wir Nachhaltigkeit fest in unserem Unternehmenszweck, unserer Strategie, unseren Zielen und unserem operativen Geschäft verankert. Sie ist Kern unseres Handelns, Wachstumstreiber und gleichzeitig Bestandteil unseres Risikomanagements. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der die komplette Wertschöpfungskette abdeckt – angefangen bei unseren Lieferanten über unsere eigenen Aktivitäten bis hin zu unseren Kunden.

Die Grafik stellt die verschiedenen Stationen entlang der Wertschöpfungskette dar. Das jeweils hellblau hervorgehobene Feld zeigt an, welche Station im jeweiligen Kapitel thematisiert wird. (hier: Lieferanten, BASF, Kunden) (Grafik)

Wir tragen in vielfältiger Weise zu einer nachhaltigen Entwicklung und zu den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) bei. Unsere Innovationen, Produkte und Technologien helfen zum Beispiel, natürliche Ressourcen besser zu nutzen, ausreichend Nahrungsmittel zu produzieren, klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen, Emissionen zu verringern oder die Leistungsfähigkeit erneuerbarer Energien zu erhöhen. Neben diesen positiven Beiträgen haben unsere Geschäftsaktivitäten auch negative Auswirkungen. So verursachen wir zum Beispiel CO2-Emissionen oder beziehen Rohstoffe, bei deren Gewinnung durch unsere Lieferanten ein potenzielles Risiko für Menschenrechtsverletzungen besteht. Wir arbeiten deshalb kontinuierlich daran, unseren positiven Einfluss auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen entlang unserer Wertschöpfungsketten auszuweiten und die negativen Auswirkungen zu reduzieren.

Die Grafik stellt die verschiedenen Stationen entlang der Wertschöpfungskette dar. (Grafik)

Strategie

  • Umfangreiche Management- und Monitoringsysteme zur Wahrung unserer Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft

Unser Anspruch ist es, unser Geschäft auf verantwortungsvolle, sichere, effiziente und respektvolle Weise zu betreiben. Unsere Unternehmenswerte und unser globaler Verhaltenskodex dienen hierbei als Richtschnur. Wir halten uns an geltende Gesetze und Vorschriften und gehen mit freiwilligen Selbstverpflichtungen stellenweise über diese hinaus. Mit gruppenweit geltenden Standards geben wir verbindliche Regeln für unsere Mitarbeitenden vor. Dabei berücksichtigen, respektieren und fördern wir international anerkannte Grundsätze wie die zehn Prinzipien des UN Global Compact, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Mit umfangreichen Management- und Monitoringsystemen wollen wir sicherstellen, dass wir im Einklang mit geltendem Recht handeln und unsere Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft wahrnehmen. Im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz geschieht dies über unser globales Responsible-Care-Management-System. Im Bereich der internationalen Arbeits- und Sozialstandards kommen wir unserer Verantwortung im Wesentlichen durch drei Elemente nach: das Compliance-Programm (einschließlich interner und externer Compliance-Hotlines), den intensiven Dialog mit unseren Stakeholdern (beispielsweise mit Arbeitnehmervertretungen oder internationalen Organisationen) sowie unsere gruppenweit geltende Richtlinie zur Achtung internationaler Arbeitsnormen. Diese Richtlinie konkretisiert die im globalen Verhaltenskodex aufgeführten Themen in Bezug auf unsere Mitarbeitenden.

Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie sich ebenfalls an geltende Gesetze und Vorschriften halten und ihr Handeln an international anerkannten Grundsätzen ausrichten. Entsprechende Management- und Kontrollsysteme haben wir etabliert, zum Beispiel im Umgang mit unseren Lieferanten.

Wir engagieren uns in zahlreichen Initiativen, um das Thema Nachhaltigkeit sowohl allgemein als auch speziell mit Bezug auf unsere Wertschöpfungsketten voranzubringen. Hierzu zählen unter anderem das World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) und die Initiative „Business for Inclusive Growth“ (B4IG) der OECD sowie thematisch fokussierte Netzwerke wie die Alliance to End Plastic Waste (AEPW), die Global Battery Alliance (GBA) oder der Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO). Zudem setzen wir – häufig gemeinsam mit Partnern – vielfältige Projekte um, etwa für mehr Nachhaltigkeit in der Lieferkette, zur Förderung eines zirkulären Wirtschaftsmodells oder zum verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Verantwortung für Menschenrechte

  • Corporate Compliance koordiniert und steuert das Thema Menschenrechte
  • Einrichtung eines unabhängigen Menschenrechtsbeirats für vertrauensvollen Austausch und Beratung

BASF bekennt sich zu ihrer Verantwortung, international geltende Menschenrechte zu respektieren. Wir stehen seit vielen Jahren mit anderen Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, internationalen Organisationen sowie Multi-Stakeholder-Initiativen im konstruktiven Austausch zum Thema Menschenrechte, um unterschiedliche Perspektiven besser zu verstehen und Zielkonflikte zu adressieren. BASF ist Gründungsmitglied des UN Global Compact und Mitglied der Global Business Initiative on Human Rights (GBI), einer Gruppe global agierender Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Die Initiative hat das Ziel, die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sicherzustellen. Wir sind damit konfrontiert, dass es Staaten gibt, die ihrer Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte nicht nachkommen. Gerade dort sind Menschen gefährdet und die Handlungsfähigkeit von Unternehmen ist oft gering. Dennoch bekennen wir uns auch und gerade dort zu unseren Werten und leisten unseren Beitrag, Menschenrechte zu respektieren.

Unsere Verantwortung für Menschenrechte haben wir in unserem Verhaltenskodex und unserer Menschenrechtsposition verankert. Alle Mitarbeitenden und Führungskräfte tragen Verantwortung dafür, dass wir in Übereinstimmung mit unserem Verhaltenskodex und unserer Menschenrechtsposition handeln. Unsere Standards gelten weltweit, auch dann, wenn sie über lokale gesetzliche Anforderungen hinausgehen. In unseren eigenen Tätigkeiten sind wir streng darauf bedacht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen.

Unsere Einheit Corporate Compliance steuert das Thema Menschenrechte und entwickelt verbindliche Regelwerke. In diesem Rahmen arbeitet eine Gruppe interner Sachverständiger aus den Facheinheiten Gesundheit und Umwelt, Nachhaltigkeitsstrategie, Recht, Einkauf, Sicherheit, Personalwesen, Lieferkette sowie aus den Unternehmensbereichen intensiv zusammen, um Maßnahmen einheitsübergreifend zu koordinieren. Diese „Expert Working Group“ unterstützt unter anderem beratend in herausfordernden und kritischen Situationen, bei der Weiterentwicklung der internen Prozesse sowie der Erarbeitung von Informations- und Weiterbildungsangeboten. Gemeinsam mit unserem Menschenrechtsbeirat (Human Rights Advisory Council) stellt sie sicher, dass unsere Sorgfaltspflichten wahrgenommen werden können.

Den Menschenrechtsbeirat haben wir zur systematischen Einbindung externer Expertise eingerichtet. Ihm gehören unabhängige internationale Menschenrechtsfachleute an. Der vertrauensvolle Austausch zum Thema Menschenrechte hilft uns, kritische Perspektiven besser zu verstehen und mit Dilemma-Situationen offener umzugehen. Gleichzeitig zeigen uns die anerkannten externen Fachleute Verbesserungspotenziale auf und helfen uns, unsere Stärken im Umgang mit Menschenrechten auszubauen. Unser Chief Compliance Officer übernimmt die Leitung des Rats. An den Sitzungen nehmen zusätzlich Mitarbeitende der Einheiten Nachhaltigkeitsstrategie und Corporate Compliance teil. Je nach inhaltlichen Schwerpunkten sind weitere Fachleute vertreten, beispielsweise aus Unternehmensbereichen oder dem Einkauf. Durch seine Zusammensetzung steuert der Menschenrechtsbeirat externe Sichtweisen für unsere Prozesse bei und bringt diese in Diskussionen mit dem höheren Management ein. In ähnlicher Weise trägt das Stakeholder Advisory Council außenstehende Perspektiven in Diskussionen mit dem BASF-Vorstand. Unsere menschenrechtliche Verantwortung wahrzunehmen verstehen wir als kontinuierlichen Prozess. Deshalb überprüfen wir unsere Richtlinien und Prozesse fortlaufend und aktualisieren sie, wenn dies erforderlich ist.

Im Jahr 2020 haben wir eine umfassende Bestandsanalyse bezüglich unseres Human-Rights-Managementsystems und zugehöriger Prozesse durchgeführt. Die Auswertung zeigt, dass wir wichtige Meilensteine im Bereich Menschenrechte und hinsichtlich unserer Due-Diligence-Prozesse erreicht haben. Hierzu gehört beispielsweise die Einführung expliziter Abfragen von Due-Diligence-Aspekten bei Risikoanalysen durch Geschäftseinheiten, standardmäßigen Lieferantenbewertungen oder Bewertungen für Investitionsprojekte. Die Analyse, die mit dem Vorstand erörtert wurde, weist allerdings auch Verbesserungspotenzial auf, das wir im Hinblick auf unser Anspruchsniveau verfolgen möchten. Dies betrifft beispielsweise das Bewusstsein für Menschenrechtsthemen innerhalb unserer Organisation. Es bedarf kontinuierlicher Bemühungen, um allen Mitarbeitenden die Relevanz dieses Themas in unserer täglichen Arbeit noch deutlicher vor Augen zu führen. Daneben möchten wir unsere Due-Diligence-Prozesse erweitern, um noch effektiver Herausforderungen auf verschiedenen Stufen unserer Wertschöpfungsketten zu identifizieren. Eine menschenrechtsbezogene Risikobewertung soll noch systematischer in der Strategieentwicklung für unsere Einkaufssegmente berücksichtigt werden. Auch unsere Beschwerdemechanismen möchten wir weiter stärken und hierzu im Jahr 2021 ein weltweit einheitliches Hotline- und Berichtssystem einführen. Konkrete Verbesserungsmaßnahmen werden von Corporate Compliance in Zusammenarbeit mit der Expertengruppe, den relevanten Einheiten sowie in Abstimmung mit dem Menschenrechtsbeirat entwickelt. Derzeit sind bereits Sensibilisierungsmaßnahmen in Vorbereitung, darunter Schulungskonzepte und -inhalte, um das Bewusstsein für Menschenrechte bei unseren Mitarbeitenden zu stärken.

Wir wollen vermeiden, dass unser Handeln negative Auswirkungen auf Menschenrechte hat. Zur Identifizierung potenzieller und tatsächlicher negativer Auswirkungen nutzen wir bereits seit langem Monitoring- und Managementsysteme. Unsere Maßnahmen und Kriterien zur Überprüfung und Einhaltung der Menschenrechte sind unter anderem integriert in Prozesse zur Lieferantenbewertung und in unsere globalen Managementsysteme zu Umwelt, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Produktverantwortung. Sie sind außerdem integriert in die Bewertung von Investitions-, Akquisitions- und Devestitionsprojekten, in Produktbewertungen entlang des Lebenszyklus sowie in Systeme zur Überprüfung von Arbeits- und Sozialstandards. Für den Standortschutz relevante Menschenrechtsaspekte, wie das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person, sind Teil der globalen Qualifizierungsanforderungen an unser Sicherheitspersonal. Die Einhaltung der Menschenrechte ist ein verpflichtendes Element in den Verträgen mit Kontraktoren der BASF-Gruppe, die in diesem Bereich tätig sind.

Als international tätiges Unternehmen sind wir Teil der Gesellschaft in den Ländern, in denen wir agieren, und wir unterhalten Geschäftsbeziehungen zu unterschiedlichen Partnern auf der ganzen Welt. Wir arbeiten vertrauensvoll mit unseren Partnern (Joint-Venture-Partner, Kontraktoren, Lieferanten, Kunden) zusammen und erwarten von ihnen, dass sie sich an die international anerkannten Menschenrechtsstandards halten und ihrerseits dies auch an ihre Partner entlang der Wertschöpfungskette weitertragen. So haben wir zum Beispiel mit unserem Partner für die beiden Joint Ventures in der Region Xinjiang/China vertraglich vereinbart, dass der BASF-Verhaltenskodex und die darin verankerten Regeln zur Wahrung der Menschenrechte sowie der wesentlichen Arbeits- und Sozialstandards (zum Beispiel Ausschluss von Zwangsarbeit und Diskriminierung bei der Einstellung, Beförderung und Entlassung von Personal) die Basis der gemeinsamen Aktivitäten bilden. Dies überprüfen wir regelmäßig mit Audits. Die letzte Überprüfung der Arbeitsverhältnisse in unseren Joint Ventures fand trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie im ersten Halbjahr 2020 statt. Mit Unterstützung einer renommierten externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde zum einen die Umsetzung vereinbarter Maßnahmen vorangegangener interner Audits überprüft und zum anderen die Einhaltung von BASF-Vorgaben zu International Labor and Social Standards erneut verifiziert.

Wir unterstützen unsere Partner dabei, ihrer jeweiligen Verantwortung nachzukommen. Denn das Ziel, entlang unserer Wertschöpfungsketten Menschenrechtsverletzungen auszuschließen, können wir nur gemeinsam erreichen. Unsere Erwartungen haben wir verbindlich im Lieferanten-Verhaltenskodex festgehalten.

Mitarbeitende sowie Dritte können sich weltweit an unsere Compliance-Hotlines wenden, um mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien zu melden. Für Mitarbeitende besteht seit dem Jahr 2020 zudem die Möglichkeit, über eine neue interne Online-Plattform und die zugehörige App einen direkten Zugang zu Fachansprechpartnern aufzunehmen. Im Jahr 2020 gingen telefonisch sowie per Post und E-Mail 261 Beschwerden mit Bezug zu Menschenrechten ein. Alle eingehenden Beschwerden wurden geprüft und an relevante Stellen zur eingehenden Untersuchung weitergeleitet. In jedem begründeten Fall wurden geeignete Maßnahmen ergriffen.

Über unsere globalen Ziele, Monitoringsysteme und Maßnahmen zur Integration von Menschenrechtsthemen in unsere Geschäftstätigkeiten berichten wir unter anderem in diesem Bericht und im Internet.