Produktverantwortung

Wir bewerten die Sicherheit unserer Produkte von der Forschung und Entwicklung über die Herstellung bis hin zur Anwendung bei unseren Kunden. Wir arbeiten kontinuierlich daran, dass unsere Produkte bei verantwortungsvoller und sachgerechter Verwendung kein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen.

Die Grafik stellt die verschiedenen Stationen entlang der Wertschöpfungskette dar. Das jeweils hellblau hervorgehobene Feld zeigt an, welche Station im jeweiligen Kapitel thematisiert wird. (hier: Lieferanten, BASF, Kunden) (Grafik)

Strategie

  • Globale Richtlinien mit einheitlich hohen Standards

Produktverantwortung ist für uns von zentraler Bedeutung. Wir wollen sicherstellen, dass unsere Produkte den Qualitätsanforderungen unserer Kunden entsprechen und bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellen. Mit unserem Bekenntnis zu Produktverantwortung im Rahmen von Responsible Care® und den Initiativen des International Council of Chemical Associations (ICCA) verpflichten wir uns, negative Einflüsse unserer Produkte auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt entlang der Wertschöpfungskette – von der Entwicklung bis zur Entsorgung – kontinuierlich zu minimieren und unsere Produkte stetig weiterzuentwickeln. Es ist unser Ziel, alle relevanten nationalen und internationalen Vorschriften und Gesetze einzuhalten. In global gültigen Richtlinien definieren wir unter anderem Anforderungen, Prozesse sowie Verantwortlichkeiten und stellen so weltweit einheitlich hohe Standards für die Produktverantwortung sicher. Diese gehen mit freiwilligen Initiativen stellenweise über lokale gesetzliche Bestimmungen hinaus. Die Einhaltung der globalen Vorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen von internen Audits.

In einer globalen Datenbank speichern und bewerten wir Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltinformationen für alle unsere Stoffe und Produkte. Diese Informationen aktualisieren wir fortlaufend. Die Datenbank bildet die Basis für unsere Sicherheitsdatenblätter, die wir unseren Kunden in rund 40 Sprachen zur Verfügung stellen. Sie enthalten unter anderem Informationen zu physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften der Produkte, möglichen Gefahren, Erste Hilfe-Maßnahmen, Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung sowie Entsorgung. Über unser weltweites Netzwerk von Notfalltelefonen können wir rund um die Uhr Auskunft geben. Damit anwendende Personen sich schnell über unsere Produkte und die damit verbundenen Gefahren informieren können, setzen wir weltweit und sofern es im jeweiligen Land rechtlich zulässig ist, das „Globally Harmonized System“ (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung unserer Produkte ein. Dabei berücksichtigen wir gegebenenfalls nationale und regionale Anpassungen innerhalb des GHS-Rahmenwerks, wie die CLP-Verordnung der Europäischen Union oder HazCom in den USA. Wir schulen unsere Mitarbeitenden, Kunden und Logistikpartner weltweit in der richtigen Handhabung und optimalen Nutzung ausgewählter Produkte mit besonderem Gefährdungspotenzial. BASF treibt in Verbänden und in Zusammenarbeit mit anderen Herstellern die Etablierung weltweiter freiwilliger Selbstverpflichtungen zur Verhinderung von Chemikalienmissbrauch voran.

BASF unterstützt unter anderem die Umsetzung der Globalen Produktstrategie (GPS) des ICCA. GPS soll weltweite Standards und Verfahren etablieren, um die Sicherheit im Umgang mit chemischen Stoffen zu verbessern und Regierungen bei der Einführung von lokalen Chemikalienregulierungen zu unterstützen. Dazu beteiligen wir uns beispielsweise an Workshops und Schulungen in Schwellenländern, im Jahr 2020 etwa im Zuge des virtuellen ASEAN-Workshops (Association of Southeast Asian Nations) zu regulatorischer Kooperation.

Weltweite Regulierungen von Chemikalien

Ein Großteil der von uns hergestellten Produkte unterliegt chemikalienrechtlichen Regelungen. Deren Einhaltung wollen wir sicherstellen. Ausschlaggebend für uns sind hierbei die jeweils regional oder national geltenden Chemikalienregulierungen, deren Anzahl weltweit weiter steigt. Beispiele sind REACH in der Europäischen Union, TSCA in den USA, KKDIK in der Türkei oder K-REACH in Südkorea. Die Gesellschaften der BASF-Gruppe sorgen in enger Zusammenarbeit mit einem globalen Netzwerk aus Fachleuten dafür, dass BASF den jeweils geltenden Vorschriften gerecht wird. So haben wir zum Beispiel im Jahr 2020 in der Türkei im Rahmen der Prä-SIEF-Meldungen 1 die relevanten Stoffe an die Behörden übermittelt und damit einen wichtigen Meilenstein erreicht.

Nach der erfolgreichen Registrierung aller Substanzen bestimmen in Europa die Aspekte Dossierbewertung, Stoffbewertung sowie Beschränkung und Zulassung unsere Aktivitäten zu REACH. Zudem sind wir verpflichtet, unsere Registrierungsunterlagen kontinuierlich zu aktualisieren. Um den komplexen REACH-Anforderungen gerecht zu werden, tauschen wir uns regelmäßig mit Lieferanten, Kunden, Fachverbänden und Behörden aus. So arbeitet BASF zum Beispiel im Rahmen des REACH-Dossier-Verbesserungsprojekts mit der Europäischen Chemikalienagentur ECHA an der Dossierqualität. BASF war eines der ersten Unternehmen, das sich dieser branchenweiten Initiative angeschlossen hat.

1 Die Prä-SIEF-Notifizierung für KKDIK, das türkische REACH, ist ähnlich, aber nicht identisch zur Vorregistrierung unter EU REACH. Sie dient dazu, die zukünftigen Registranten zum Zwecke einer gemeinsamen Registrierung zusammenzubringen und die Bildung eines SIEF (Substance Information Exchange Forum) zu ermöglichen.

Produktverantwortung für Pflanzenschutz und Saatgut

Die Bereiche Pflanzenschutz und Saatgut sind international und national in hohem Maße reguliert, was hohe Anforderungen bei der Neu- und Wiederzulassung von Wirkstoffen und Anbausystemen mit sich bringt. Eine behördliche Zulassung wird nur erteilt, wenn der umfangreiche Nachweis erbracht ist, dass unsere Produkte für Mensch, Tier und Umwelt unbedenklich sind. Mögliche Risiken untersuchen und minimieren wir sowohl im gesamten Forschungs-, Entwicklungs- und Registrierungsprozess als auch fortlaufend nach erfolgreicher Marktzulassung. Wir führen regelmäßig eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien und Tests durch, um zu gewährleisten, dass unsere Registrierungsdossiers möglichst alle Fragen zu potenziellen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen adressieren.

Da sich Kulturpflanzen, Böden, klimatische Voraussetzungen, Pflanzenkrankheiten und Anbaupraktiken weltweit unterscheiden, passen wir unser Portfolio an die spezifischen regionalen Märkte an. Dies führt dazu, dass sich die Zulassungen für Produkte in verschiedenen Ländern unterscheiden.

BASF folgt beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln dem Internationalen Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation (FAO). Der Vertrieb erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Wir wollen weltweit hohe Sicherheitsstandards für unsere Produkte gewährleisten und erfüllen. Dies gilt insbesondere für den Vertrieb in Ländern ohne eigene oder mit nur schwach ausgeprägter Regulierung von Pflanzenschutzmitteln, wie es in vielen Schwellenländern der Fall ist. Produkte, die zu den WHO-Klassen 1A oder 1B (hohe akute orale und dermale Toxizität) gehören, vermarkten wir nicht mehr. Unseren Kunden bieten wir – je nach Verfügbarkeit – Alternativen an.

Alle Pflanzenschutzprodukte von BASF können unter den vor Ort gegebenen landwirtschaftlichen Bedingungen sicher verwendet werden, wenn die Angaben und Nutzungshinweise auf dem Etikett beachtet werden. Bei Rückfragen, Reklamationen oder Vorfällen können sich unsere Kunden unmittelbar mit uns in Verbindung setzen, beispielsweise über Telefon-Hotlines, die direkt auf den Produktbehältern aufgeführt sind, über Kontaktformulare auf unseren Webseiten oder über die direkte Ansprache unserer Mitarbeitenden im Vertrieb. Wir erfassen alle Vorfälle mit Produkten im Bereich Gesundheit oder Umwelt zentral in einer globalen Datenbank. Wenn notwendig, ergreifen wir auf Basis dieser Informationen geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anpassung von Anwendungsvorschriften auf dem Produktbehälter, um vermeidbare Vorfälle künftig zu minimieren. Anpassungen von Anwendungsvorschriften kommunizieren wir unter anderem im Zuge unserer „Farmer Field School“-Initiativen in Asien, bei unseren Weiterbildungsprogrammen wie der „On Target Application Academy“ in den USA oder im Rahmen des „BASF FarmNetzwerk Nachhaltigkeit“ in Europa.

Um unserer Verpflichtung zur Produktverantwortung nachzukommen, bieten wir unter anderem eine Vielzahl von Ausbildungen und Schulungen zur sicheren Lagerung und zum sicheren Einsatz unserer Produkte an. In Indien hat BASF zum Beispiel das Programm „Suraksha Hamesha“ ins Leben gerufen. „Suraksha Hamesha“ bedeutet „Sicherheit zu jeder Zeit“. Das Programm schafft eine Plattform, auf der Landwirtschaft betreibende Personen und in der Landwirtschaft Beschäftigte über die neun Schritte des verantwortungsbewussten Umgangs mit Pflanzenschutzprodukten und den persönlichen Schutz unterrichtet werden. Durch „Suraksha Hamesha“ hat BASF seit 2016 rund 150.000 in der Landwirtschaft Beschäftigte und rund 29.000 Anwendende in ganz Indien erreicht. Bei den Treffen bezieht BASF auch staatliche Stellen und die landwirtschaftlichen Beratungsteams der Zentralverwaltung mit ein, um die Sicherheit landwirtschaftlicher Betriebe zu unterstützen und zu fördern. Darüber hinaus beteiligen wir uns an einer Vielzahl wissenschaftlicher und öffentlicher Organisationen und Initiativen. Gemeinsam arbeiten wir an Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft, die den ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Ansprüchen langfristig gerecht wird.

Zudem arbeiten wir sehr eng mit Verbänden wie „Crop Life International“ und der „European Crop Protection Association“ (ECPA) zusammen, um die sichere und sachgerechte Nutzung von Pflanzenschutzmitteln zu fördern. So bringen wir uns zum Beispiel in die „Safe use“-Initiativen der beiden Verbände ein oder unterstützen verschiedene Programme zur sachgerechten Entsorgung und zum Recycling von Produktbehältern. Auch technologische Innovationen, die wir gemeinsam mit Industriepartnern entwickeln, wie das geschlossene Transfersystem „easyconnect“ in Europa oder das „Wisdom“-System in Südamerika, tragen dazu bei, den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln einfacher und sicherer zu gestalten.

Ökologische und toxikologische Prüfungen

  • Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen

Bevor unsere Produkte auf den Markt kommen, unterziehen wir sie vielfältigen ökologischen und toxikologischen Prüfungen. Dabei berücksichtigen wir den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik. Tierversuche setzen wir nur ein, wenn sie rechtlich vorgeschrieben sind, zum Beispiel im Rahmen von REACH, und keine von den Behörden anerkannten Alternativmethoden zur Verfügung stehen.

Wir halten die Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes sowie die Anforderungen der Association for Assessment and Accreditation of Laboratory Animal Care – des weltweit höchsten Standards für Labortiere – ein. Wir entwickeln und optimieren kontinuierlich Ersatz- und Ergänzungsmethoden, um die Sicherheit und Verträglichkeit unserer Produkte experimentell auch ohne Tierversuche bewerten zu können. Unser Ziel ist es, Tierversuche zu vermeiden, zu reduzieren und so zu verbessern, dass wir Tiere möglichst wenig belasten. Bei mehr als einem Drittel unserer toxikologischen Prüfungen nutzen wir bereits Ersatz- und Ergänzungsmethoden. Derzeit sind 35 Ersatz- und Ergänzungsmethoden bei uns im Einsatz, 14 weitere sind in der Entwicklung. 2020 hat BASF hierfür 3,5 Millionen € aufgewendet. Ein Forschungsschwerpunkt ist seit 2017 die Entwicklung von alternativen Methoden, um das Potenzial von Stoffen zu testen, die das Wachstum und die Entwicklung von Organismen beeinträchtigen können.

Seit 2016 arbeitet die Abteilung „Experimentelle Toxikologie und Ökotoxikologie“ der BASF SE gemeinsam mit insgesamt 39 Partnern an einem der größten europäischen Kollaborationsprojekte für alternative Methoden. Das auf sechs Jahre angelegte Projekt hat zum Ziel, die Entwicklung von alternativen Methoden so weit voranzutreiben, dass eine effiziente und weitgehend tierversuchsfreie Risikobewertung von Chemikalien möglich wird. Darüber hinaus engagieren wir uns zum Beispiel in der „European Partnership for Alternative Approaches to Animal Testing“ (EPAA), um die Entwicklung alternativer Methoden sektorenübergreifend zu stärken.

Umgang mit neuen Technologien

  • Kontinuierliche Forschung zur Sicherheit von Nano- und Biotechnologie

Nanotechnologie und Biotechnologie bieten Lösungen für zentrale gesellschaftliche Herausforderungen – etwa den Umwelt- und Klimaschutz oder im Bereich Gesundheit und Ernährung. So können zum Beispiel Nanomaterialien die Leistungsfähigkeit von Batterien verbessern oder biokatalytische Verfahren die Ressourceneffizienz von Prozessen erhöhen. Wir möchten das Potenzial beider Technologien nutzen. Der sichere und verantwortungsvolle Umgang steht dabei an oberster Stelle.

Der sichere Umgang mit Nanomaterialien ist in unserem Verhaltenskodex Nanotechnologie festgelegt. In den vergangenen Jahren haben wir über 250 wissenschaftliche Studien durchgeführt und uns an zahlreichen nationalen und internationalen Verbundprojekten zur Sicherheit von Nanomaterialien beteiligt. Die Ergebnisse haben wir in mehr als 150 Fachartikeln veröffentlicht.

Gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Behörden entwickeln und validieren wir in EU-geförderten Projekten tierversuchsfreie Methoden zur Bewertung und Gruppierung von Nanomaterialien. Vor allem durch das Gruppieren von Nanoformen können Tierversuche reduziert werden, da nicht Formen einzeln vollständig toxikologisch geprüft werden müssen, sondern nur ein oder mehrere Vertreter stellvertretend für die ganze Gruppe. Dazu entwickeln wir im EU-Projekt „PATROLS“ neue Methoden, um Nanomaterialien in Gruppen mit gleichem Gefährdungspotenzial zusammenfassen zu können. Im EU-Projekt „GRACIOUS“ entwickeln wir Konzepte, wie diese Gruppen definiert und anschließend toxikologisch bewertet werden können. Zusammen mit dem „European Centre for Ecotoxicology and Toxicology of Chemicals“ (ECETOC) haben wir darüber hinaus eine Internet-Applikation („NanoApp“) entwickelt und Ende November 2020 online gestellt. Hierdurch werden die bislang entwickelten Konzepte, zusammen mit regulatorischen Vorgaben, für die gesamte Industrie verfügbar gemacht. Dies soll die Registrierung von Nanomaterial-Gruppen unter REACH vereinfachen.

Für die neuen Anforderungen an Nanomaterialien unter der EU-Chemikalienverordnung REACH müssen entsprechende OECD-Testrichtlinien und Leitlinien für die Umsetzung erarbeitet werden. Wir bringen dafür unsere Expertise in die verschiedenen Arbeitsgruppen der European Chemicals Agency (ECHA) und der Business and Industry Advisory Group (BIAC) der OECD ein. Viele der für Nanopartikel erarbeiteten Untersuchungsmethoden könnten aus unserer Sicht zukünftig auch für die Bewertung von Feststoffpartikeln angewendet werden. Diesen Ansatz bringen wir in die regulatorischen Diskussionen ein.

Biotechnologie wird bei BASF erfolgreich genutzt. Eine Reihe von Produkten stellen wir mithilfe biotechnologischer Verfahren her. Daher verfügen wir über große Erfahrung beim sicheren Einsatz sowohl in Forschung und Entwicklung als auch in der Produktion. Biotechnologische Verfahren kommen zum Beispiel bei der Entwicklung und Herstellung von natürlichen Riech- und Geschmacksstoffen, Enzymen oder Vitaminen zum Einsatz. Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Entwicklung von Saatgut für die Landwirtschaft. Wir verwenden sowohl konventionelle als auch molekularbiologische Züchtungsmethoden, um Pflanzen mit verbesserten Eigenschaften zu entwickeln. Hierzu zählen beispielsweise eine höhere Resistenz gegen Trockenheit, Schädlinge oder Erreger von Pflanzenkrankheiten. Auch Toleranzen gegenüber bestimmten Herbiziden sorgen für Ertragssicherheit und ermöglichen nachhaltige, pfluglose Anbausysteme zur erhöhten CO2-Bindung im Boden. Innovative Züchtungstechniken können entscheidend zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft beitragen, beispielsweise durch Sorten, die besser an sich wandelnde Umweltbedingungen angepasst sind oder erhöhte Toleranzen gegenüber Krankheiten aufweisen. Wir wollen bei der Nutzung von Biotechnologie alle für die Produktion und Vermarktung relevanten Standards und gesetzlichen Regelungen einhalten. Wir richten uns außerdem nach dem Verhaltenskodex des Europäischen Biotechnologieverbands EuropaBio.