BASF-Bericht 2021

31. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties)

Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die BASF-Gruppe Einfluss nehmen können oder die der Kontrolle, der gemeinschaft­lichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die BASF-Gruppe unterliegen. Insbesondere gehören hierzu die nicht konsolidierten Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen.

Die folgenden Tabellen zeigen den Geschäftsumfang mit nahestehenden Unternehmen, die im Konzernabschluss zu fortgeführten Anschaffungskosten oder at Equity bilanziert wurden. Die Werte beinhalten auch Umsätze, Forderungen, Übrige Forderungen sowie Verbindlichkeiten und Übrige Verbindlichkeiten, die den Veräußerungsgruppen beziehungsweise nicht fortgeführten Geschäften zugeordnet sind.

Die Umsätze sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit nahestehenden Unternehmen umfassten hauptsächlich Geschäfte mit eigenen Produkten und Handelswaren, Vermittlungs- und Lizenzgeschäfte sowie sonstige betriebstypische Geschäfte.

Die Übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten resultierten hauptsächlich aus Finanzierungsgeschäften, für das Cash-Pooling verwendeten Konten, ausstehenden Dividendenzahlungen und Ergebnisabführungsverträgen sowie sonstigen finanzbedingten und operativen Geschäften und Sachverhalten.

Bezogen auf die Übrigen Forderungen resultierte sowohl der Anstieg gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen als auch der Rückgang gegenüber den assoziierten Unternehmen vor allem aus sonstigen finanzbedingten Forderungen.

Der Rückgang bei den Übrigen Verbindlichkeiten gegenüber asso­ziierten Unternehmen resultierte aus sonstigen finanzbedingten und aus vertraglichen Verbindlich­keiten.

Die ausstehenden Salden gegenüber nahestehenden Unternehmen wurden grundsätzlich nicht gesichert und in bar beglichen.

Der Bestand an Wertberichtigungen auf Übrige Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunter­nehmen verringerte sich von 105 Millionen € zum 31. Dezember 2020 auf 100 Millionen € zum 31. Dezember 2021.

Der Bestand an Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen betrug – wie zum Vorjahreszeitpunkt – 3 Millionen € zum 31. Dezember 2021.

Bei BASF bestanden Verpflichtungen aus Bürgschaften und sonstigen finanziellen Verpflichtungen zugunsten nicht konsolidierter Tochterunternehmen in Höhe von 21 Millionen € zum 31. Dezember 2021 und 8 Millionen € zum 31. Dezember 2020 und zugunsten assoziierter Unternehmen in Höhe von 389 Millionen € zum 31. Dezember 2021 und 28 Millionen € zum 31. Dezember 2020. Außerdem bestanden zum 31. Dezember 2020 Verpflichtungen aus Bürgschaften zugunsten eines Joint Ventures in Höhe von 341 Millionen €.

Verpflichtungen aus Kaufverträgen mit Joint Ventures betrugen 4 Millionen € zum 31. Dezember 2021 und 6 Millionen € zum 31. Dezember 2020.

Die jährlichen Mindestmietzahlungen von BASF SE an die BASF Pensionskasse VVaG für ein Bürogebäude inklusive Park­fläche während der unkündbaren Grundmietzeit bis zum Jahr 2029 betragen 7 Millionen €.

Bei der BASF SE bestanden Übrige finanzbedingte Forderungen gegenüber der BASF Pensionskasse VVaG in Höhe von 83 Millionen € zum 31. Dezember 2021 und 3 Millionen € zum 31. Dezember 2020.

Mit den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihnen nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Jahr 2021 keine berichtspflichtigen Geschäfte abge­schlossen.