15 – Rückstellungen für Pensionen

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen (%)

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

30.06.2021

31.12.2020

30.06.2021

31.12.2020

30.06.2021

31.12.2020

30.06.2021

31.12.2020

Rechnungszinsfuß

1,30

0,70

2,70

2,30

0,30

0,10

2,00

1,50

Rententrend

1,50

1,50

3,10

3,10

Annahmen zur Ermittlung des Aufwands aus Pensionsverpflichtungen (vom 01.01. bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres in %)

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

2021

2020

2021

2020

2021

2020

2021

2020

Rechnungszinsfuß

0,70

1,10

2,30

3,10

0,10

0,20

1,50

2,20

Rententrend

1,50

1,50

3,00

3,00

Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwerts am 31. Dezember 2020 festgelegten Annahmen sind im Geschäftsjahr 2021 für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen zu verwenden.

Der normierte Vermögensertrag für das Pensionsvermögen wird durch Multiplikation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahresanfang zur Abzinsung der bestehenden Verpflichtungen verwendeten Rechnungszinsfuß ermittelt. Dabei werden die erwarteten unterjährigen Renten- und Beitragszahlungen berücksichtigt.

Gestiegene Rechnungszinsen in allen relevanten Währungsräumen führten im ersten Halbjahr 2021 insgesamt zu versicherungsmathematischen Gewinnen bei den Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2.444 Millionen €. Unter Einbeziehung der Abweichung zwischen dem tatsächlichen Vermögensertrag und dem normierten Vermögensertrag ergaben sich insgesamt positive Neubewertungseffekte in Höhe von 3.415 Millionen €. Diese wurden unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von 868 Millionen € in den Sonstigen Eigenkapitalposten (OCI) verrechnet. Insgesamt gingen die Pensionsrückstellungen gegenüber dem 31. Dezember 2020 um 3.161 Millionen € zurück.