BASF-Bericht 2022

24. Risiken aus Rechts­streitigkeiten und -verfahren

Gegen BASF Corporation sind seit August 2019 in den USA auf Bundes- sowie bundesstaatlicher Ebene verschiedene Zivilklagen auf Ersatz von Vermögens-, Umwelt- und Gesundheitsschäden anhängig, die angeblich aus der Exposition gegenüber Substanzen der Familie der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) resultieren. Im Dezember 2018 wurde ein Multidistrict Litigation Verfahren eingeleitet, um vornehmlich die Klagen gegen Hersteller und Vertreiber von wasserfilmbildendem Feuerlöschschaum (Aqueous Film Forming Foam, AFFF) und deren Zulieferer zu koordinieren. Die Kläger behaupten, AFFF enthalte toxische Mengen von bestimmten PFAS-Verbindungen, einschließlich Perfluoroctansul­fonat und Perfluoroctansäure. Die Kläger machen in der Regel Verlust von Nutzung und Genuss von Eigentum, Wertminderung von Eigentum, Sanierungskosten sowie Gesundheitsschäden einschließlich verschiedener Krebserkrankungen aufgrund Exposition gegenüber AFFF geltend. BASF ist mitbeklagt als Rechtsnach­folgerin von Ciba aufgrund der Akquisition der Ciba Specialty Chemicals Inc. im Jahr 2009 und den fluorchemischen Produktlinien von Ciba/BASF mit dem Handelsnamen Lodyne. BASF ist Stand Januar 2023 in über 2.200 Fällen beklagt und verteidigt sich gegen diese Klagen.

BASF kann derzeit weder den Ausgang dieser Verfahren abschätzen noch potenzielle Maßnahmen durch Regulierungsbehörden vorhersagen. Ein ungünstiger Ausgang könnte erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis von BASF haben.

Darüber hinaus sind die BASF SE und ihre Beteiligungs­gesell­schaften als Beklagte oder sonstige Beteiligte regelmäßig in recht­liche und behördliche Verfahren eingebunden. Diese Verfahren haben auf Basis des heutigen Kenntnisstands keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von BASF.

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