BASF-Bericht 2022

Taxonomiekonforme Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben

Die von BASF identifizierten taxonomiefähigen Aktivitäten können als taxonomiekonform eingestuft werden, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, dabei erhebliche Beeinträchtigungen der anderen Umweltziele vermeiden und gleichzeitig ein sozialer Mindestschutz gewährleistet wird. Die Überprüfung des Beitrags zum Klimaschutz sowie der Beeinträchtigung weiterer Umweltziele erfolgte in einem dreistufigen Verfahren. Die erste Stufe umfasste eine auf BASF-internen Produktdatenbanken aufbauende Analyse mit zwei Bausteinen:

  • Die Herstellung von Produkten wird hinsichtlich der Verwendung kritischer Stoffe gemäß Anlage C 1 der delegierten Verordnung 2021/2139 der EU-Kommission analysiert, um eine erhebliche Vermeidung oder Verminderung der Umweltverschmutzung gemäß EU-Taxonomie zu gewährleisten. Dies umfasst auch die Nutzung im Produktionsprozess. Eine Bewertung zum wesentlichen Nutzen der verwendeten kritischen Stoffe im Sinne der Öffnungsklauseln gemäß Anlage C, Buchstabe f) und g) („essential use“) hat nicht stattgefunden. Die EU-Kommission hat hierzu weitere Regelungen im Jahr 2023 angekündigt.
  • Kunststoffe in Primärformen werden hinsichtlich ihres Anteils an erneuerbaren Rohstoffen im Produkt analysiert. Sie werden nur weiter betrachtet, wenn dieser Anteil mindestens 5 % beträgt und so potenziell ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz durch teilweise oder vollständige Herstellung aus erneuerbaren Rohstoffen geleistet wird. Durch Massenbilanz-Ansätze allokierte Anteile werden dabei nicht in Betracht gezogen, weil ihre Akzeptanz unter der EU-Taxonomie noch nicht abschließend geklärt ist. Aus diesem Grund werden auch BASF-Produkte auf Basis chemisch recycelter Rohstoffe bei der Bewertung derzeit nicht weiter betrachtet. Mechanisches Recycling spielt für BASF in diesem Zusammenhang keine Rolle.

In der zweiten Stufe der Bewertung erfolgte für die potenziell taxonomiekonformen Produkte die Überprüfung des wesentlichen Beitrags zum Klimaschutz gemäß den aktivitätsspezifischen Kriterien. Dabei wurden unter anderem die Treibhausgasemissionen europäischer und außereuropäischer Anlagen zur Herstellung von Soda, organischen Grundstoffen und Chemikalien sowie Salpetersäure gegen die Durchschnittswerte der effizientesten Anlagen des europäischen Emissionshandels verglichen. Bei der Herstellung von Wasserstoff, Chlor, Ammoniak und Kunststoffen in Primärformen erfolgte der Abgleich gegen die aktivitätsspezifischen quantitativen Kriterien, etwa der Energie- oder Emissionsintensität eines Produkts. Basis bildete hier eine von BASF entwickelte digitale Lösung zur Ermittlung von produktspezifischen CO2-Emissionen.

In der dritten Stufe der Bewertung wurde schließlich überprüft, ob die identifizierten Produkte andere Umweltziele erheblich beeinträchtigen. Die Prüfung umfasste unter anderem die Analyse der Risiken durch den Klimawandel mithilfe von Klima­risiko- und Vulnerabilitätsbewertungen. An Standorten mit materiellem Klimarisiko wurde zusätzlich das Vorhandensein von Anpassungslösungen analysiert und bewertet. Die Vermeidung wesentlicher Beeinträchtigungen von Wasser- und Meeresressourcen 2, der Biodiversität und der Öko­systeme 3 sowie die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung wurden für Produktionsanlagen in Europa aufgrund umfassender und einheitlicher regulatorischer Vorgaben als gegeben angesehen und zusätzlich über Datenabfragen abgesichert. Bei außereuropäischen Anlagen erfolgte eine fallspezifische Beurteilung der Konformität. Grundlage bildeten hier gemeinsame Einschätzungen lokaler und zentraler Fachleute basierend auf der Vorlage von Belegen für lokale Produktionsanforderungen.

Die Kriterien für den sozialen Mindestschutz als weitere Säule der Taxonomiekonformität gemäß Artikel 18 der
EU-Taxonomie-Verordnung wurden – unabhängig vom gestuften Verfahren bei den Kriterien „Beitrag zum Klimaschutz“ und „Beeinträchtigung weiterer Umweltziele“ – aktivitäten­übergreifend für die BASF-Gruppe überprüft.

Berücksichtigt wurden dabei die Empfehlungen der EU-Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen vom Oktober 2022 zu den vier Kern­themen Menschenrechte (einschließlich Rechte der Mitarbeitenden), Bestechung/Korruption, Besteuerung und fairer Wettbewerb. Der soziale Mindestschutz soll unter anderem gewährleistet werden durch einen systematischen, integrierten und risikobasierten Ansatz zur Wahrung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, durch globale Arbeits- und Sozialstandards sowie den Verhaltenskodex für Lieferanten.

Der Anteil der taxonomiekonformen Umsatzerlöse im Jahr 2022 betrug 0,4 % der gesamten Umsatzerlöse, die wir im Konzernabschluss der BASF-Gruppe definieren und ausweisen. Den größten Beitrag leistete dabei die Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien (0,3 %). Der Anteil der taxonomiekonformen Investitionen (inklusive Akquisitionen, ohne Goodwill gemäß EU-Taxonomie) an den im Konzernabschluss ausgewiesenen Gesamtinvestitionen betrug 0,5 %. Wesentlich dazu beigetragen hat mit 0,3 % die Herstellung von Soda. Die taxonomiekonformen Betriebs­ausgaben lagen bei 0,9 % der gesamten Betriebsausgaben, wobei sich der größte Beitrag aus der Wirtschaftstätigkeit Herstellung von Kunststoffen in Primärformen (0,5 %) ergab. Aufgrund der Erstberichter­stattung sind im Jahr 2022 keine Angaben zu den Veränderungen der taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebs­ausgaben möglich.

Die im Vergleich zur Taxonomiefähigkeit deutlich geringere Taxonomiekonformität lässt sich auf verschiedene Ursachen zurückführen. Nur ein geringer Anteil der Kunststoffe in Primärformen weist einen Anteil erneuerbarer Rohstoffe oberhalb des Schwellenwertes auf. In vielen Produktionsprozessen werden Stoffe gemäß Anlage C 1 zur Vermeidung oder Verminderung der Umweltverschmutzung genutzt, so dass diese Prozesse nicht mehr taxonomiekonform sind, auch wenn diese Stoffe nicht in die Umwelt gelangen (zum Beispiel aufgrund der ausschließlichen Nutzung innerhalb des geschlossenen Systems der Produktionsanlage) und im Einklang mit bestehender Chemikaliengesetzgebung verwendet werden. Dadurch sind unter anderem alle Produktionsprozesse zur Herstellung von Batteriematerialien als nicht taxonomiekonform zu bewerten. Der Anteil taxonomiekonformer Aktivitäten wird zudem dadurch verringert, dass viele Anlagen die von der EU-Taxonomie herangezogenen Benchmarks, zum Beispiel des europäischen Emissionshandels, überschreiten. Pauschal als nicht taxonomiekonform bewertet wurden zudem Anlagen, die nicht dem Emissionshandel unterliegen und somit nicht nach den vorgegebenen Kriterien bewertet werden können.

Mehr zu den Umsatzerlösen und Investitionen im Anhang zum Konzernabschluss:

1 Auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen ausgerichtete allgemeine Kriterien für die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung in Bezug auf die Verwendung und das Vorhandensein von Chemikalien

2 Bei Standorten ohne Wassernutzung oder eigene Wasseraufbereitung wird der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen als gegeben angesehen.

3 Für die Analyse biodiversitätssensibler Gebiete wurde ein Radius von 3 km um die Produktionsstandorte festgelegt.

Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie – Umsatz 2022

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Do No Significant Harm“/
„keine erhebliche Beeinträchtigung“)

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

Umsatz

Anteil Umsatz

Klima­schutz

An­passung an den Klima­wandel

Klima­schutz

An­passung an den Klima­wandel

Wasser- und Meeres­ressourcen

Kreislauf­wirtschaft

Umwelt­verschmut­zung

Biolo­gische Vielfalt und Öko­systeme

Mindest­schutz

Taxono­miekon­former Anteil am Umsatz

Kategorie (ermögli­chende Tätigkeit)

Kategorie (Über­gangs­tätigkeit)

 

Millionen €

in %

in %

in %

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

in %

Ja / Nein

Ja / Nein

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.05. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen

63

0,1

100,0

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

0,1

Ja

3.12. Herstellung von Soda

6

0,0

100,0

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

0,0

Ja

3.14. Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien

249

0,3

100,0

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

0,3

Ja

3.17. Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

20

0,0

100,0

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

0,0

Ja

Summe taxonomiekonforme Tätigkeiten

339

0,4

100,0

 

 

 

 

 

 

 

0,4

0,1 %

0,3 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.04. Herstellung von Batterien

1.423

1,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.05. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen

3

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.10. Herstellung von Wasserstoff

25

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.12. Herstellung von Soda

6

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.13. Herstellung von Chlor

1

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.14. Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien

2.931

3,4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.15. Herstellung von wasserfreiem Ammoniak

296

0,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.16. Herstellung von Salpetersäure

217

0,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.17. Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

6.374

7,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten

11.277

12,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe A.1. + A.2.

11.616

13,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,4

0,1 %

0,3 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

75.710

86,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

87.327

100,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie – Investitionen 2022

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Do No Significant Harm“/
„keine erhebliche Beeinträchtigung“)

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

Investi­tionen

Anteil Investi­tionen

Klima­schutz

An­passung an den Klima­wandel

Klima­schutz

An­passung an den Klima­wandel

Wasser- und Meeres­ressour­cen

Kreis­lauf­wirt­schaft

Umwelt­ver­schmut­zung

Biolo­gische Vielfalt und Öko­systeme

Mindest­schutz

Taxono­miekon­former Anteil an Investitionen

Kategorie (ermögli­chende Tätigkeit)

Kategorie (Über­gangs­tätigkeit)

 

Millionen €

in %

in %

in %

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

in %

Ja / Nein

Ja / Nein

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.05. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen

1

0,0

100,0

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

0,0

Ja

3.12. Herstellung von Soda

15

0,3

100,0

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

0,3

Ja

3.14. Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien

6

0,1

100,0

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

0,1

Ja

3.17. Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

5

0,1

100,0

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

0,1

Ja

Summe taxonomiekonforme Tätigkeiten

27

0,5

100,0

 

 

 

 

 

 

 

0,5

0,0 %

0,5 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.04. Herstellung von Batterien

310

6,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.10. Herstellung von Wasserstoff

30

0,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.12. Herstellung von Soda

6

0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.13. Herstellung von Chlor

0

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.14. Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien

378

7,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.15. Herstellung von wasserfreiem Ammoniak

5

0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.16. Herstellung von Salpetersäure

3

0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.17. Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

163

3,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten

895

18,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe A.1. + A.2.

922

18,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,5

0,0 %

0,5 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionen in nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

4.045

81,4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

4.967

100,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie – Betriebsausgaben 2022

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Do No Significant Harm“/
„keine erhebliche Beeinträchtigung“)

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

Betriebs­ausgaben

Anteil Betriebs­aus­gaben

Klima­schutz

An­passung an den Klima­wandel

Klima­schutz

An­passung an den Klima­wandel

Wasser- und Meeres­ressour­cen

Kreis­lauf­wirt­schaft

Umwelt­ver­schmut­zung

Biolo­gische Vielfalt und Öko­systeme

Mindest­schutz

Taxono­miekon­former Anteil an Betriebs­ausgaben

Kategorie (ermögli­chende Tätigkeit)

Kategorie (Über­gangs­tätigkeit)

 

Millionen €

in %

in %

in %

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

Ja / Nein

in %

Ja / Nein

Ja / Nein

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.05. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen

4

0,1

100,0

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

0,1

Ja

3.12. Herstellung von Soda

4

0,1

100,0

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

0,1

Ja

3.14. Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien

15

0,3

100,0

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

0,3

Ja

3.17. Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

23

0,5

100,0

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

0,5

Ja

Summe taxonomiekonforme Tätigkeiten

45

0,9

100,0

 

 

 

 

 

 

 

0,9

0,1 %

0,9 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.04. Herstellung von Batterien

14

0,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.10. Herstellung von Wasserstoff

40

0,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.12. Herstellung von Soda

6

0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.13. Herstellung von Chlor

35

0,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.14. Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien

186

3,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.15. Herstellung von wasserfreiem Ammoniak

18

0,4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.16. Herstellung von Salpetersäure

19

0,4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.17. Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

139

2,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten

457

9,4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe A.1. + A.2.

502

10,4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,9

0,1 %

0,9 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebsausgaben für nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

4.336

89,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

4.838

100,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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