13 – Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital und Aktien

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 1.176 Millionen € und ist in 918.478.694 nennwertlose Namensaktien eingeteilt. Alle Aktien sind voll eingezahlt und dividenden- und stimmberechtigt. Vorzugsrechte und Übertragungsbeschränkungen bestehen nicht. Zum 30. Juni 2022 hält die BASF SE 18.505.079 eigene Aktien zum Zwecke der Einziehung im Bestand.

Genehmigtes Kapital

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Mai 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 470 Millionen € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den im Ermächtigungsbeschluss genannten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten. Auf diesen Höchstbetrag von 10 % ist der anteilige Betrag des Grundkapitals derjenigen Aktien anzurechnen, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind. Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

Bedingtes Kapital

Die 2017 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen lief am 11. Mai 2022 aus. In der Hauptversammlung am 29. April 2022 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 28. April 2027 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu 10 Milliarden € zu begeben und den Inhabern beziehungsweise Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechte für bis zu 91.847.800 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 117.565.184 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sacheinlagen, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen, begeben werden.

In diesem Zusammenhang wurde das Grundkapital um bis zu 117.565.184 € durch Ausgabe von bis zu 91.847.800 neuen, auf den Namen lautenden BASF-Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands von der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft bis zum 28. April 2027 begeben werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht genügen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen BASF-Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- beziehungsweise Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreisen. Die aufgrund dieser Bestimmung ausgegebenen neuen BASF-Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Von der Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2017 war der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 11. Mai 2022 zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Am 29. April 2022 hat die Hauptversammlung beschlossen, den Vorstand erneut und bis zum 28. April 2027 zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien, welche die Gesellschaft bereits früher erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals übersteigen. Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, im Wege einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre oder auf andere Weise nach Maßgabe von § 53a AktG erfolgen.

Im Zeitraum vom 11. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 hat die BASF SE in verschiedenen Tranchen über die Börse 18.505.079 eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von 1.075.584.063 € zum Zwecke der Einziehung erworben.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält unter anderem Effekte aus dem BASF-Aktienprogramm, Aufgelder aus Kapitalerhöhungen, Entgelte für Optionsscheine und passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, die sich aus dem Erwerb von Beteiligungen gegen Ausgabe von Aktien der BASF SE zu pari ergaben.

Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn

Rücklagen und Bilanzgewinn (Millionen €)

 

30.06.2022

31.12.2021

Gesetzliche Rücklage

977

958

Andere Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn

38.552

39.407

Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn

39.529

40.365

Die Veränderung der Gesetzlichen Rücklage im ersten Halbjahr 2022 resultierte aus Umgliederungen aus den Gewinnrücklagen beziehungsweise dem Bilanzgewinn.

Andere Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn enthalten unter anderem die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie die für die erworbenen eigenen Aktien gebildete Rücklage.

Dividendenausschüttung

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2022 hat die BASF SE aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 eine Dividende von 3,40 € je gewinnbezugsberechtigter Aktie ausgeschüttet. Dies entspricht bei damals 903.468.202 gewinnbezugsberechtigten Aktien einer Dividendensumme von 3.071.791.886,80 €. Der danach verbleibende Bilanzgewinn von 856.529.452,43 € wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt.