1 – Grundlagen

Ausgewählte Wechselkurse (1 EUR entspricht)

 

Stichtagskurse

Durchschnittskurse 1. Halbjahr

 

30.06.2021

31.12.2020

2021

2020

Brasilien (BRL)

5,91

6,37

6,49

5,41

China (CNY)

7,67

8,02

7,80

7,75

Vereinigtes Königreich (GBP)

0,86

0,90

0,87

0,87

Japan (JPY)

131,43

126,49

129,87

119,27

Malaysia (MYR)

4,93

4,93

4,94

4,68

Mexiko (MXN)

23,58

24,42

24,33

23,84

Norwegen (NOK)

10,17

10,47

10,18

10,73

Russische Föderation (RUB)

86,77

91,47

89,55

76,67

Schweiz (CHF)

1,10

1,08

1,09

1,06

Südkorea (KRW)

1.341,41

1.336,00

1.347,54

1.329,53

USA (USD)

1,19

1,23

1,21

1,10

Der Konzernabschluss der BASF-Gruppe zum 31. Dezember 2020 wurde nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Konzernhalbjahresabschluss zum 30. Juni 2021 ist in Übereinstimmung mit den Regelungen des International Accounting Standard 34 in verkürzter Form und unter unveränderter Fortführung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt worden.

Der verkürzte Konzernhalbjahresabschluss und der Konzernzwischenlagebericht wurden weder durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Im Jahr 2021 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

  • Änderungen an IFRS 4 „Versicherungsverträge – Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9“
  • Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“; IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, IFRS 4 „Versicherungsverträge“ und IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ – Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2

Aus diesen Änderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Veröffentlichte, aber noch nicht von der Europäischen Union anerkannte Rechnungslegungsvorschriften

  • Änderungen an IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ im Zusammenhang mit coronabedingten Mietzugeständnissen über den 30. Juni 2021 hinaus. Die Änderungen wurden am 31. März 2021 veröffentlicht und sollen ab dem 1. April 2021 angewendet werden.
  • Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“ bei der Bilanzierung von latenten Steuern im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten und Entsorgungs- beziehungsweise Wiederherstellungsverpflichtungen. Diese wurden am 7. Mai 2021 veröffentlicht und sind für Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.

Voraussichtlich werden diese Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Berichterstattung von BASF haben.