BASF-Bericht 2022

22. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Den meisten Mitarbeitenden werden neben den Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Altersversorgung Versorgungs­leistungen aus beitrags- oder leistungsorien­tierten Versorgungs­plänen gewährt. Die Leistungen bemessen sich in der Regel nach Beschäftigungsdauer, Bezügen oder Beiträgen der begünstigten Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der arbeits-, steuer- und sozial­rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, werden den Mitarbeitenden seit einigen Jahren für zukünftige Dienst­zeiten fast ausschließlich beitragsorientierte Pläne angeboten.

Das Group Pension Committee überwacht die Risiken aller Pensionspläne konzernweit hinsichtlich der Finanzierung der zuge­sagten Leistungen und der Port­foliostruktur der vorhandenen Pensionsvermögen. Organisation, Verantwortlichkeiten, Strategie, Durchführung und Berichterstattungspflichten sind für die zustän­digen Facheinheiten schriftlich dokumentiert.

Die folgende Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschreibt die leistungsorientierten Versorgungszusagen.

Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden unter anderem Annahmen zu folgenden Bewertungsparametern verwendet: künftige Entwicklung der Arbeitsentgelte und Renten sowie der Inflation, Fluktuation der Mitarbeitenden sowie die Lebenserwartung der Versorgungsberech­tigten. Die Abzinsung der Verpflichtungen erfolgt auf Basis der Rendite hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen.

Vergleichbare Verpflichtungen, insbesondere aus Zusagen nordamerikanischer Gruppengesellschaften zur Übernahme von Krankheitskosten und Lebensversicherungsprämien pensionierter Mit­arbeitender sowie von deren Angehörigen, werden als Rück­stellungen für ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen.

Für die Ermittlung der Höhe der Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematische Gutachten verwendet.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Schätzungsänderungen in Bezug auf versicherungsmathematische Annahmen, die der Berechnung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen zugrunde liegen, die Differenz zwischen normiertem und tatsächlichem Ertrag des Planvermögens sowie Effekte aus der Vermögenswertbegrenzung werden ergebnisneutral in den Sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen.

Rahmenbedingungen der Pläne

In einigen Ländern – insbesondere in Deutschland, den USA, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz – bestehen Pen­sionsverpflichtungen, die staatlicher Aufsicht oder vergleichbaren rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Zum Beispiel bestehen Mindestdotierungsvorschriften, die eine Deckung der Pensions­verpflichtungen auf Grundlage ver­sicherungsmathematischer Annahmen vorschreiben, die von den Annahmen nach IAS 19 abweichen. Darüber hinaus unterliegen Teile des Pensionsver­mögens bei der Vermögensanlage für einzelne Vermögensklassen Einschränkungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Hieraus können jährlich schwankende Unternehmensbeiträge, Finanzierungsmaßnahmen und Verpflichtungsübernahmen zugunsten der Versorgungseinrichtungen resultieren, um die aufsichtsrecht­lichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Verpflichtungen und das gegebenenfalls vorhandene Pensionsvermögen der bestehenden Pensionspläne sind demografischen, rechtlichen und ökonomischen Risiken ausgesetzt. Ökonomische Risiken resultieren hauptsächlich aus unvorhergesehenen Entwicklungen an den Güter- und Kapitalmärkten. Dies betrifft zum Beispiel Rentenanpassungen in Abhängigkeit von der Inflation in Deutschland und im Ver­einigten Königreich sowie die Auswirkungen der Diskontierungssätze auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen.

Die Strategie der BASF-Gruppe zur Finanzierung der zugesagten Leistungen orientiert sich an den spezifischen aufsichts- und steuerrechtlichen Regelungen in den einzelnen Ländern.

In einigen Ländern wurden Versorgungszusagen erteilt, bei denen eine Subsidiärhaftung des Arbeitgebers besteht. In mehreren Ländern enthalten die Versorgungszusagen in geringem Umfang Mindestverzinsungsgarantien. Im Falle, dass der Versorgungsträger die für die Gewährung der Mindestgarantie erforderlichen Erträge nicht erwirtschaften kann, wäre sie im Rahmen der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers durch diesen zu erbringen. Soweit die Ausgestaltung und Durchführung der Versorgungszusage sowie die Ver­mögenssituation des Versorgungsträgers dazu führen, dass die Inanspruchnahme des Arbeitgebers unwahrscheinlich ist, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt.

Beschreibung der leistungsorientierten Pläne

Im Folgenden wird die typische Planstruktur in den einzelnen Ländern beschrieben. Insbesondere aufgrund der Übernahme von Plänen im Rahmen von Akquisitionen können abwei­chende Regelungen bestehen, die aber keine wesentlichen Auswirkungen auf die Planbeschreibungen der einzelnen Länder haben.

Deutschland

Für die BASF SE und deutsche Gruppengesellschaften wird eine Grundversorgung über die rechtlich selbständige BASF Pensions­kasse VVaG gewährt, die aus Mitglieds- und Unternehmensbeiträgen sowie den erzielten Vermögens­erträgen finanziert wird. Die BASF SE sichert die erforderlichen Zuwendungen zu, um die Leistungen der BASF Pensions­kasse VVaG aus­reichend zu finanzieren. Für einen Teil der über die BASF Pensions­kasse VVaG finanzierten Leistungen bestehen Anpassungspflichten, die von ihren Mitgliedsunternehmen getragen werden, wenn die BASF Pensionskasse VVaG diese aufgrund aufsichtsrecht­licher Rahmenbedingungen nicht übernehmen kann. Im Jahr 2004 wurde die leistungsorien­tierte Grund­versorgung für neu in die deutschen BASF-Gesellschaften ein­tretende Mitarbeitende geschlossen und durch einen beitragsorientierten Plan ersetzt. Zum 1. Juli 2021 wurde für Neueintritte in die deutschen BASF-Gesellschaften ein neuer beitragsorientierter Plan eingeführt. Über die Grundversorgung hinausgehende Zusagen von Betriebsrenten sind bei der BASF SE im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements über die BASF Pensionstreuhand e.V. und bei den deutschen Gruppengesellschaften über­wiegend durch Pen­sionsrückstellungen finanziert. Seit 2022 erhalten neu eintretende Mitarbeitende eine wertpapiergebundene Pensionszusage, während für die anderen Mitarbeitenden Leistungen überwiegend in Form von Bausteinplänen zugesagt wurden. Darüber hinaus wird den Mitarbeitenden die Möglichkeit eingeräumt, an unterschiedlichen Plänen zur Entgelt­umwandlung teilzunehmen.

USA

Den Mitarbeitenden werden Leistungen aus beitragsorientierten Plänen gewährt.

Die bestehenden leistungsorientierten Pensionspläne wurden mit Wirkung für das Jahr 2010 für weitere dienstzeit­abhängige Steigerungen geschlossen und die erworbenen Leistungen fest­geschrieben. Ein Anspruch auf inflations­bedingte Rentenanpassungen besteht nicht.

Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Pläne basieren auf dem US-amerikanischen Employee Retirement Income Security Act (ERISA), in dem eine Mindest­finanzierung der Pläne vorgeschrieben wird. Unter­nehmens­beiträge, die zur Gewährleistung dieser Mindestfinanzierung erforderlich sind, werden im Rahmen einer versicherungs­mathematischen Bewertung ermittelt. Darüber hinaus bestehen Pensionspläne ohne Vermögensdeckung, die nicht ERISA unterliegen.

Zusätzliche pensionsähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Plänen für die Übernahme von Gesundheitskosten und von Lebensversicherungsprämien für pensionierte Mitarbeitende und deren Angehörige. Diese Pläne sind für Neueintritte seit 2007 geschlossen. Die Höhe der Erstattungsleistungen bei diesen Plänen ist festgeschrieben.

Schweiz

Die Mitarbeitenden der BASF-Gruppe in der Schweiz erhalten eine betriebliche Altersversorgung, die durch eine Pensionskasse aus Firmen- und Mitarbeitendenbeiträgen sowie den erzielten Ver­mögenserträgen finanziert wird. Aufgrund der Einbeziehung der gesetzlich obligatorischen Mindestversorgung gemäß dem schweizerischen Gesetz über die berufliche Vorsorge („BVG“) werden die Pensionspläne als leistungs­orientierte Pläne bilanziert. Alle Leistungen sind sofort unverfallbar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeit­geber zur Leistung von Unternehmensbeiträgen verpflichtet, die den Pensionsplänen die Gewährung einer Mindestleistungshöhe ermög­lichen. Die Verwaltung der Pen­sionspläne erfolgt über paritätisch durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter besetzte Stiftungsräte, die die Leistungspläne und die Ver­mögensanlage steuern und über­wachen.

Vereinigtes Königreich

Den Mitarbeitenden werden Leistungen aus einem beitragsorientierten Plan gewährt.

Darüber hinaus unterhält die BASF-Gruppe im Vereinigten Königreich leistungsorientierte Pläne, die für künftige dienstzeitabhängige Steigerungen geschlossen wurden. Für die Begünstigten der leistungs­orientierten Pläne ist ein Inflationsausgleich bis zum Renten­beginn gesetzlich vorgeschrieben.

Die Finanzierung der Pläne wird durch die Vorschriften der Regulierungsbehörde für Pensionen und die entsprechenden sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften bestimmt. Die leistungsorientierten Pläne werden von einer Treuhandgesellschaft verwaltet, deren geschäftsführendes Organ (Board of Trustees) gemäß Treuhandvereinbarung und Gesetz die Inte­ressen der Begünstigten vertritt und die zukünftige Erfüllbarkeit der Leistungen sicherstellt. Die notwen­dige Finanzierung wird alle drei Jahre durch technische Bewer­tungen nach Maßgabe der lokalen Vorschriften bestimmt.

Übrige Länder

Bei Gruppengesellschaften in den übrigen Ländern werden Ver­sorgungszusagen teilweise durch Pensionsrückstellungen, über­wiegend aber durch externe Versicherungen oder Pensions­fonds abgedeckt.

Versicherungsmathematische Annahmen

Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen folgende wesentliche Annahmen zugrunde:

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts zum 31.12.

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

2022

2021

2022

2021

2022

2021

2022

2021

Rechnungszinsfuß

3,70

1,10

5,30

2,70

2,20

0,40

4,80

2,00

Rententrend

2,20

1,60

3,40

3,50

Annahmen zur Ermittlung des Aufwands für Altersversorgung im jeweiligen Geschäftsjahr

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

2022

2021

2022

2021

2022

2021

2022

2021

Rechnungszinsfuß

1,10

0,70

2,70

2,30

0,40

0,10

2,00

1,50

Rententrend

1,60

1,50

3,50

3,10

Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwerts am 31. Dezem­ber festgelegten Annahmen werden im folgenden Geschäftsjahr für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen verwendet.

Bei der Bewertung der wesentlichen Pensionsverpflichtungen der BASF-Gruppe wurde bislang ein gruppenweit einheitliches Verfahren zur Ableitung der Diskontierungszinssätze angewendet. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die Diskontierungszinssätze aus den Renditen von Unternehmensanleihen der jeweiligen Währungsräume mit einem Emissionsvolumen von mehr als 100 Millionen Einheiten der jeweiligen Währung abgeleitet, die mit einem Rating von mindestens AA– bis AA+ von mindestens einer der drei Rating­agenturen Fitch, Moody’s oder Standard & Poor’s bewertet wurden. Zum 31. Dezember 2022 wurde bei der Ermittlung der wesentlichen Pensionsverpflichtungen in Deutschland, den USA, der Schweiz und im Vereinigten Königreich das Verfahren zur Herleitung der Diskontierungssätze auf ein Standardmodell, das Willis Towers Watson RATE:Link Modell, umgestellt. Auf Konzernebene führt die Umstellung des Verfahrens zu einem um 664 Millionen € höheren Verpflichtungsumfang, wobei die Effekte primär auf die Pensionspläne in Deutschland zurückzuführen sind. Die Verwendung des bisherigen Verfahrens hätte einen um 30 Basispunkte höheren Diskontierungssatz für Deutschland ergeben.

Ein Großteil der inländischen Pensionsverpflichtungen unterliegt aufgrund gesetzlicher Regelungen einer regelmäßigen Anpassung anhand der zwischenzeitlichen Inflationsentwicklung. Für 2022 wurde eine Inflationsrate von 10 % zugrunde gelegt. Die langfristige Inflationsannahme wurde im Jahr 2022 von 1,60 % auf 2,20 % angepasst.

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt grundsätzlich anhand der aktuellen Sterbetafeln zum 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres, die letztmals im Jahr 2019 für die Verpflichtungen in Deutschland beziehungsweise 2021 für die Verpflichtungen in der Schweiz aktualisiert wurden. Im Jahr 2022 wurden die Sterbetafeln für die Verpflichtungen in den USA angepasst.

Sterbetafeln (wesentliche Länder) zum 31.12.2022

Deutschland

Heubeck Richttafeln 2018G (modifiziert)

USA

Pri-2012 base mortality tables with Scale MP-2021 projection

Schweiz

BVG 2020 generational with CMI 2018 mortality improvement

Vereinigtes Königreich

S2PxA (Standardsterblichkeitstafeln für selbstverwaltete Pläne (SAPS))

Sensitivitätsanalysen

Eine Änderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter hätte folgende Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen:

Sensitivität der Pensionsverpflichtungen zum 31.12. (Millionen €)

 

Anstieg um 0,5 Prozentpunkte

Rückgang um 0,5 Prozentpunkte

 

2022

2021

2022

2021

Rechnungszinsfuß

–1.305

–2.115

1.477

2.420

Rententrend

985

1.533

–846

–1.267

Für die Bestimmung der Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen bei Änderung der zugrunde liegenden Parameter wurde eine alternative Bewertung der Pen­sionsverpflichtungen durchgeführt. Eine lineare Extra­polation dieser Werte bei abweichenden Veränderungen der Annahmen oder die Addition bei Kombination der Veränderung einzelner Annahmen ist nicht möglich.

Erläuterung der Beträge in Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz

Zusammensetzung des Aufwands für Altersversorgung (Millionen €)

 

2022

2021

Aufwand aus leistungsorientierten Pensionsplänen

357

423

Aufwand aus beitragsorientierten Pensionsplänen

344

308

Aufwand für Altersversorgung (im Ergebnis der Betriebstätigkeit erfasst)

701

731

 

 

 

Nettozinsaufwand aus unterdeckten Pensionsplänen und ähnlichen Verpflichtungen

102

85

Nettozinsertrag aus überdeckten Pensionsplänen

–21

–3

Aufwand für Altersversorgung (im Finanzergebnis erfasst)

81

82

Im Finanzergebnis wird die Verzinsung für den zum Jahres­anfang bestehenden Nettobilanzansatz verrechnet. Diese ergibt sich als Differenz zwischen den Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert und dem normierten Vermögensertrag aus dem Pensionsvermögen sowie den Zinskosten für die Vermögenswertbegrenzung. Bei der Ermittlung der Verzinsung sind die im Laufe des Geschäftsjahres zu erwartenden Beitragszahlungen und Rentenzahlungen zu berücksichtigen.

Der Nettozinsaufwand des jeweiligen Geschäftsjahres basiert auf dem Rechnungszinsfuß und dem Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Jahres.

Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen (Millionen €)

 

2022

2021

Anwartschaftsbarwert am 01.01.

28.629

29.840

Laufender Dienstzeitaufwand

373

419

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

2

1

Planänderungen

–12

–21

Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert

379

276

Rentenzahlungen

–1.126

–1.084

Mitarbeitendenbeiträge

37

37

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

–6.800

–1.496

davon Anpassungen der finanzwirtschaftlichen Annahmen

–7.712

–1.505

Anpassungen der demografischen Annahmen

–12

–117

erfahrungsbedingte Anpassungen

924

126

Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen

0

171

Sonstige Veränderungen

–4

–19

Währungseffekte

192

505

Anwartschaftsbarwert am 31.12.

21.670

28.629

Im Jahr 2022 beruhten die Effekte aus Planänderungen aus der Umstellung von einem Endgehaltsplan auf einen beitragsorientierten Plan für zukünftige Dienstjahre in den Niederlanden. Im Jahr 2021 wurden Anwartschaften und zugehörige Vermögenswerte aus dem Pensionsplan in Kanada an einen externen Versicherungsträger übertragen.

Die gewich­tete durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflich­tungen betrug zum 31. Dezember 2022 13,2 Jahre (Vorjahr: 16,6 Jahre).

Entwicklung des Pensionsvermögens (Millionen €)

 

2022

2021

Pensionsvermögen am 01.01.

23.130

21.400

Normierter Ertrag des Pensionsvermögens

300

194

Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom normierten Vermögensertrag

–2.641

1.935

Unternehmensbeiträge

144

151

Mitarbeitendenbeiträge

37

37

Rentenzahlungen

–1.009

–952

Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen

216

Planänderungen

–21

Sonstige Veränderungen

–21

–264

Währungseffekte

143

434

Pensionsvermögen am 31.12.

20.083

23.130

Der normierte Ertrag des Pensionsvermögens wird durch Multipli­kation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahres­anfang zur Abzinsung der bestehenden Ver­pflicht­ungen verwendeten Rechnungszinsfuß unter Berücksichtigung der unterjährigen Renten- und Beitrags­zahlungen ermittelt.

In der Position Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen sind im Vorjahr die im Zusammenhang mit der Veräußerung des Pigmentgeschäfts bei BASF verbleibenden Verpflichtungen und Pensionsvermögen sowie eine damit verbundene Einlage in das Pensionsvermögen dargestellt.

Bei kontinuierlicher Überwachung des Finanzierungsbedarfs der Pensionspläne ist BASF bestrebt, die erforderlichen Renditen zu erzielen, um Finanzierungslücken im Laufe der Zeit zu schließen. Die derzeit erwarteten Unternehmensbeiträge für 2023 belaufen sich auf rund 140 Millionen €.

Entwicklung des Nettobilanzansatzes (Millionen €)

 

2022

2021

Nettobilanzansatz am 01.01.

–5.499

–8.440

Laufender Dienstzeitaufwand

–373

–419

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

–2

–1

Planänderungen

12

0

Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert

–379

–276

Normierter Ertrag des Pensionsvermögens

300

194

Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom normierten Vermögensertrag

–2.641

1.935

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste beim Anwartschaftsbarwert

6.800

1.496

Rentenzahlungen ohne Inanspruchnahme des Pensionsvermögens

117

132

Unternehmensbeiträge

144

151

Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen

0

45

Sonstige Veränderungen

–17

–245

Währungseffekte

–49

–71

Vermögenswertbegrenzung des Pensionsvermögens

–431

Nettobilanzansatz am 31.12.

–2.018

–5.499

davon Vermögenswerte aus überdeckten Plänen

792

661

Pensionsrückstellungen

2.810

6.160

Regionale Zuordnung der leistungsorientierten Pläne zum 31.12. (Millionen €)

 

Pensions­verpflichtungen

Planvermögen

Vermögenswert­begrenzung

Nettobilanz­ansatz

 

2022

2021

2022

2021

2022

2021

2022

2021

Deutschland

15.219

20.400

14.108

15.498

–1.111

–4.902

USA

2.876

3.563

1.977

2.610

–899

–953

Schweiz

1.561

1.812

2.007

2.212

–431

15

400

Vereinigtes Königreich

1.260

1.967

1.368

2.178

108

211

Übrige

754

887

623

632

–131

–255

Summe

21.670

28.629

20.083

23.130

–431

–2.018

–5.499

Erläuterung des Planvermögens

Die Ziel-Portfolio­struktur der Pensionspläne wird mithilfe von Asset-Liability-Studien ermittelt und regelmäßig überprüft. Danach werden die Vermögensanlagen unter Berücksich­tigung der Risiken der einzelnen Anlageklassen und der regulatorischen Bestimmungen für die Anlage von Pensionsvermögen langfristig auf die Entwicklung der Verpflichtungen abgestimmt. Die bestehende Port­foliostruktur orientiert sich grundsätzlich an der Zielallokation und berücksichtigt darüber hinaus aktuelle Markteinschätzungen. Zur Begrenzung von Anlagerisiken und zur Ausschöpfung möglichst vieler Ertragspotenziale erfolgt eine breite weltweite Streuung der Einzel­anlagen.

Liability-Driven-Investment-(LDI-)Techniken, wie zum Beispiel die Absicherung gegenüber Zins- und Inflationsveränderungen, werden in einigen Pensionsplänen angewendet, insbesondere bei den britischen und amerikanischen Pen­sionsplänen.

Struktur des Pensionsvermögens (%)

 

2022

2021

Aktien

21

26

Schuldinstrumente

42

45

davon gegenüber staatlichen Schuldnern

16

18

gegenüber anderen Schuldnern

26

27

Immobilien

7

6

Alternative Investments

29

21

Zahlungsmittel und geldmarktnahe Anlagen

1

2

Summe

100

100

Neben Schuldscheindarlehen und Pfandbriefen umfasst die Anlageklasse Schuldinstrumente auch Unternehmens- und Staats­anleihen. Bei den Staatsanleihen handelt es sich vorwiegend um Anleihen von Ländern sehr hoher Bonität wie den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland und der Schweiz. In begrenztem Umfang werden auch Staatsanleihen aus Schwellenländern gehalten. Bei den Unternehmensanleihen sind es vorwiegend Anleihen von Schuldnern guter Bonität, wobei bewusst auch in begrenztem Umfang Anleihen gehalten werden, die zum High-Yield-Bereich gehören. Im Rahmen der laufenden Über­wachung der Ausfallrisiken, die auf einem vorgegebenen Risikobudget und der Beobachtung der Entwicklung der Bonität der Emittenten basiert, erfolgt bei geänderter Markteinschätzung gegebenenfalls eine Anpassung der Anlage des Pensions­vermögens. ­Alternative Investments umfassen vor allem Anlagen in Private und Infrastructure Equity, Absolute-Return-Fonds und besicherte Unternehmensdarlehen.

Für fast alle Aktien bestehen Preisnotierungen an aktiven Märkten. Die Kategorie Schuldinstru­mente enthält Schuldscheindarlehen und Pfandbriefe, die im Rahmen von Privatplatzierungen erworben wurden, mit einem Marktwert in Höhe von 138 Millionen € am 31. Dezember 2022 und 188 Mil­lionen € am 31. Dezember 2021. Für diese Wertpapiere, die insbesondere von inländischen Pen­sionsvermögen gehalten werden, besteht kein aktiver Markt. Für weitere 3.731 Millionen €, insbesondere aus der Kategorie Alternative Investments und Immobilien, besteht ebenfalls kein fungibler Marktpreis. Zur Kompensation der reduzierten Fungibilität gewährt der Kapitalmarkt in Abhängigkeit von der Laufzeit Rendite­aufschläge.

In den Pensionsvermögen zum Bilanzstichtag waren von BASF-Gruppen­gesellschaften emittierte Wertpapiere mit einem Marktwert von 0 Millionen € im Jahr 2022 und 0 Millionen € im Jahr 2021 enthalten. Der Marktwert der von den rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtungen an BASF-Gruppen­gesellschaften vermieteten Immobilien betrug 115 Millionen € gegenüber 112 Millionen € im Vorjahr.

Zur Erfüllung der zukünftigen aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen sowie zur Stärkung der Risikotragfähigkeit der Pensionskasse hatte BASF SE im Jahr 2021 der BASF Pensionskasse VVaG Kapital in Form eines nachträglichen Gründungsstockdarlehens von nominal 220 Millionen € temporär zur Verfügung gestellt, von dem die Pensionskasse im selben Jahr einmalig 80 Millionen € in Anspruch genommen hatte, um das bisherige Genussrechtskapital zurückzuführen. Im Jahr 2022 wurde das Gründungsstockdarlehen nominal auf 320 Millionen € aufgestockt.

Die folgende Übersicht gibt die Vermögensdeckung der Pläne wieder:

Vermögensdeckung der Pensionspläne zum 31.12. (Millionen €)

 

2022

2021

 

Anwartschafts­barwert

Pensions­vermögen

Anwartschafts­barwert

Pensions­vermögen

Ohne Pensionsvermögensdeckung

1.963

2.121

Mit Pensionsvermögensdeckung

19.707

20.083

26.508

23.130

Vermögenswertbegrenzung

–431

Summe

21.670

19.652

28.629

23.130

Im Jahr 2022 kam für die Pensionspläne in der Schweiz eine Ver­mögenswertbegrenzung nach IAS 19.64 in Höhe von 431 Millionen € zum Tragen. Ein Pensionsvermögensüberschuss liegt vor, wenn ein leistungsorientierter Pensionsplan einen Überschuss an Planvermögen über seine Verpflichtungen aufweist. IAS 19 verpflichtet den Arbeitgeber, die Werthaltigkeit eines solchen Überschusses zu prüfen. Sofern dem Unternehmen kein wirtschaftlicher Nutzen (zum Beispiel in Form von reduzierten Beiträgen oder einer Rückerstattung) zur Verfügung steht, muss eine Vermögenswert­begrenzung ausgewiesen werden.

Beitragsorientierte Pläne und staatliche Pläne

Die im Ergebnis der Betriebstätigkeit erfassten Beiträge zu beitragsorientierten Plänen beliefen sich im Jahr 2022 auf 344 Millionen € und im Jahr 2021 auf 308 Millionen €.

Im Jahr 2022 wurden an staatliche Rentenversicherungsträger Beiträge in Höhe von 601 Millionen € und im Jahr 2021 von 578 Millionen € geleistet.

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