22 – Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Den meisten Mitarbeitenden werden neben den Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Altersversorgung Versorgungsleistungen aus beitrags- oder leistungsorientierten Versorgungsplänen gewährt. Die Leistungen bemessen sich in der Regel nach Beschäftigungsdauer, Bezügen oder Beiträgen der begünstigten Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, werden den Mitarbeitenden seit einigen Jahren für zukünftige Dienstzeiten fast ausschließlich beitragsorientierte Pläne angeboten.

Die folgende Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschreibt die leistungsorientierten Versorgungszusagen.

Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden unter anderem Annahmen zu folgenden Bewertungsparametern verwendet: künftige Entwicklung der Arbeitsentgelte und Renten sowie der Inflation, Fluktuation der Mitarbeitenden sowie die Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten. Die Abzinsung der Verpflichtungen erfolgt auf Basis der Rendite hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen.

Vergleichbare Verpflichtungen, insbesondere aus Zusagen nordamerikanischer Gruppengesellschaften zur Übernahme von Krankheitskosten und Lebensversicherungsprämien pensionierter Mitarbeitender sowie von deren Angehörigen, werden als Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen.

Für die Ermittlung der Höhe der Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematische Gutachten verwendet.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Schätzungsänderungen in Bezug auf versicherungsmathematische Annahmen, die der Berechnung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen zugrunde liegen, die Differenz zwischen normiertem und tatsächlichem Ertrag des Planvermögens sowie Effekte aus der Vermögenswertbegrenzung werden ergebnisneutral in den Sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen.

Das Group Pension Committee überwacht die Risiken aller Pensionspläne konzernweit hinsichtlich der Finanzierung der zugesagten Leistungen und der Portfoliostruktur der vorhandenen Pensionsvermögen. Organisation, Verantwortlichkeiten, Strategie, Durchführung und Berichterstattungspflichten sind für die zuständigen Facheinheiten schriftlich dokumentiert.

Rahmenbedingungen der Pläne

In einigen Ländern – insbesondere in Deutschland, den USA, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz – bestehen Pensionsverpflichtungen, die staatlicher Aufsicht oder vergleichbaren rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Zum Beispiel bestehen Mindestdotierungsvorschriften, die eine Deckung der Pensionsverpflichtungen auf Grundlage versicherungsmathematischer Annahmen vorschreiben, die von den Annahmen nach IAS 19 abweichen. Darüber hinaus unterliegen Teile des Pensionsvermögens bei der Vermögensanlage für einzelne Vermögensklassen Einschränkungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Hieraus können jährlich schwankende Unternehmensbeiträge, Finanzierungsmaßnahmen und Verpflichtungsübernahmen zugunsten der Versorgungseinrichtungen resultieren, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Verpflichtungen und das gegebenenfalls vorhandene Pensionsvermögen der bestehenden Pensionspläne sind demografischen, rechtlichen und ökonomischen Risiken ausgesetzt. Ökonomische Risiken resultieren hauptsächlich aus unvorhergesehenen Entwicklungen an den Güter- und Kapitalmärkten. Dies betrifft zum Beispiel Rentenanpassungen in Abhängigkeit von der Inflation in Deutschland und im Vereinigten Königreich sowie die Auswirkungen der Diskontierungssätze auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen. Die in den Vorjahren durchgeführten Maßnahmen zur Schließung von leistungsorientierten Versorgungsplänen für zukünftige Dienstzeiten, insbesondere Endgehaltszusagen und die Übernahme von Gesundheitskosten für ehemalige Mitarbeitende, reduzierten die Risiken hinsichtlich der Höhe der zukünftigen Leistungen.

Die Strategie der BASF-Gruppe zur Finanzierung der zugesagten Leistungen orientiert sich an den spezifischen aufsichts- und steuerrechtlichen Regelungen in den einzelnen Ländern.

In einigen Ländern wurden Versorgungszusagen erteilt, bei denen eine Subsidiärhaftung des Arbeitgebers besteht. In mehreren Ländern enthalten die Versorgungszusagen in geringem Umfang Mindestverzinsungsgarantien. Im Falle, dass der Versorgungsträger die für die Gewährung der Mindestgarantie erforderlichen Erträge nicht erwirtschaften kann, wäre sie im Rahmen der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers durch diesen zu erbringen. Soweit die Ausgestaltung und Durchführung der Versorgungszusage sowie die Vermögenssituation des Versorgungsträgers dazu führen, dass die Inanspruchnahme des Arbeitgebers unwahrscheinlich ist, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt.

Beschreibung der leistungsorientierten Pläne

Im Folgenden wird die typische Planstruktur in den einzelnen Ländern beschrieben. Insbesondere aufgrund der Übernahme von Plänen im Rahmen von Akquisitionen können abweichende Regelungen bestehen, die aber keine wesentlichen Auswirkungen auf die Planbeschreibungen der einzelnen Länder haben.

Deutschland

Für die BASF SE und deutsche Gruppengesellschaften wird eine Grundversorgung über die rechtlich selbständige BASF Pensionskasse VVaG gewährt, die aus Mitglieds- und Unternehmensbeiträgen sowie den erzielten Vermögenserträgen finanziert wird. Die BASF SE sichert die erforderlichen Zuwendungen zu, um die Leistungen der BASF Pensionskasse VVaG ausreichend zu finanzieren. Für einen Teil der über die BASF Pensionskasse VVaG finanzierten Leistungen bestehen Anpassungspflichten, die von ihren Mitgliedsunternehmen getragen werden, wenn die BASF Pensionskasse VVaG diese aufgrund aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen nicht übernehmen kann. Im Jahr 2004 wurde die leistungsorientierte Grundversorgung für neu in die deutschen BASF-Gesellschaften eintretende Mitarbeitende geschlossen und durch einen beitragsorientierten Plan ersetzt. Über die Grundversorgung hinausgehende Zusagen von Betriebsrenten sind bei der BASF SE im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements über die BASF Pensionstreuhand e.V. und bei den deutschen Gruppengesellschaften überwiegend durch Pensionsrückstellungen finanziert. Die Leistungen werden überwiegend in Form von Bausteinplänen zugesagt. Darüber hinaus wird den Mitarbeitenden die Möglichkeit eingeräumt, an unterschiedlichen Plänen zur Entgeltumwandlung teilzunehmen.

USA

Den Mitarbeitenden werden Leistungen aus beitragsorientierten Plänen gewährt.

Die bestehenden leistungsorientierten Pensionspläne wurden mit Wirkung für das Jahr 2010 für weitere dienstzeitabhängige Steigerungen geschlossen und die erworbenen Leistungen festgeschrieben. Ein Anspruch auf inflationsbedingte Rentenanpassungen besteht nicht.

Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Pläne basieren auf dem US-amerikanischen Employee Retirement Income Security Act (ERISA), in dem eine Mindestfinanzierung der Pläne vorgeschrieben wird. Unternehmensbeiträge, die zur Gewährleistung dieser Mindestfinanzierung erforderlich sind, werden im Rahmen einer versicherungsmathematischen Bewertung ermittelt. Darüber hinaus bestehen Pensionspläne ohne Vermögensdeckung, die nicht ERISA unterliegen.

Zusätzliche pensionsähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Plänen für die Übernahme von Gesundheitskosten und von Lebensversicherungsprämien für pensionierte Mitarbeitende und deren Angehörige. Diese Pläne sind für Neueintritte seit 2007 geschlossen. Die Höhe der Erstattungsleistungen bei diesen Plänen ist festgeschrieben.

Schweiz

Die Mitarbeitenden der BASF-Gruppe in der Schweiz erhalten eine betriebliche Altersversorgung, die durch eine Pensionskasse aus Firmen- und Mitarbeiterbeiträgen sowie den erzielten Vermögenserträgen finanziert wird. Aufgrund der Einbeziehung der gesetzlich obligatorischen Mindestversorgung gemäß dem schweizerischen Gesetz über die berufliche Vorsorge („BVG“) werden die Pensionspläne als leistungsorientierte Pläne bilanziert. Alle Leistungen sind sofort unverfallbar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber zur Leistung von Unternehmensbeiträgen verpflichtet, die den Pensionsplänen die Gewährung einer Mindestleistungshöhe ermöglichen. Die Verwaltung der Pensionspläne erfolgt über paritätisch durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter besetzte Stiftungsräte, die die Leistungspläne und die Vermögensanlage steuern und überwachen.

Vereinigtes Königreich

Den Mitarbeitenden werden Leistungen aus einem beitragsorientierten Plan gewährt.

Darüber hinaus unterhält die BASF-Gruppe im Vereinigten Königreich leistungsorientierte Pläne, die für künftige dienstzeitabhängige Steigerungen geschlossen wurden. Für die Begünstigten der leistungsorientierten Pläne ist ein Inflationsausgleich bis zum Rentenbeginn gesetzlich vorgeschrieben.

Die Finanzierung der Pläne wird durch die Vorschriften der Regulierungsbehörde für Pensionen und die entsprechenden sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften bestimmt. Die leistungsorientierten Pläne werden von einer Treuhandgesellschaft verwaltet, deren geschäftsführendes Organ (Board of Trustees) gemäß Treuhandvereinbarung und Gesetz die Interessen der Begünstigten vertritt und die zukünftige Erfüllbarkeit der Leistungen sicherstellt. Die notwendige Finanzierung wird alle drei Jahre durch technische Bewertungen nach Maßgabe der lokalen Vorschriften bestimmt.

Übrige Länder

Bei Gruppengesellschaften in den übrigen Ländern werden Versorgungszusagen teilweise durch Pensionsrückstellungen, überwiegend aber durch externe Versicherungen oder Pensionsfonds abgedeckt.

Versicherungsmathematische Annahmen

Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen folgende wesentliche Annahmen zugrunde:

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts zum 31.12.

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

2020

2019

2020

2019

2020

2019

2020

2019

Rechnungszinsfuß

0,70

1,10

2,30

3,10

0,10

0,20

1,50

2,20

Rententrend

1,50

1,50

3,10

3,00

Annahmen zur Ermittlung des Aufwands für Altersversorgung im jeweiligen Geschäftsjahr

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

2020

2019

2020

2019

2020

2019

2020

2019

Rechnungszinsfuß

1,10

1,70

3,10

4,10

0,20

0,90

2,20

2,90

Rententrend

1,50

1,50

3,00

3,10

Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwerts am 31. Dezember festgelegten Annahmen werden im folgenden Geschäftsjahr für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen verwendet.

Bei der Bewertung der wesentlichen Pensionsverpflichtungen der BASF-Gruppe wird ein gruppenweit einheitliches Verfahren zur Ableitung der Diskontierungszinssätze angewendet. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Diskontierungszinssätze aus den Renditen von Unternehmensanleihen der jeweiligen Währungsräume mit einem Emissionsvolumen von mehr als 100 Millionen Einheiten der jeweiligen Währung abgeleitet, die mit einem Rating von mindestens AA– bis AA+ von mindestens einer der drei Ratingagenturen Fitch, Moody’s oder Standard & Poor’s bewertet wurden.

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt grundsätzlich anhand der aktuellen Sterbetafeln zum 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres, die in Deutschland und den USA aus dem BASF-Bestand abgeleitet und letztmals im Jahr 2019 für die Verpflichtungen in Deutschland beziehungsweise 2018 für die Verpflichtungen in den USA aktualisiert wurden.

Sterbetafeln (wesentliche Länder) zum 31.12.2020

Deutschland

Heubeck Richttafeln 2018G (modifiziert)

USA

RP-2018 (modified) with MP-2018 generational projection

Schweiz

BVG 2015 generational

Vereinigtes Königreich

S2PxA (Standardsterblichkeitstafeln für selbstverwaltete Pläne (SAPS))

Sensitivitätsanalysen

Eine Änderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter hätte folgende Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen:

Sensitivität der Pensionsverpflichtungen zum 31.12. (Millionen €)

 

Anstieg um 0,5 Prozentpunkte

Rückgang um 0,5 Prozentpunkte

 

2020

2019

2020

2019

Rechnungszinsfuß

–2.221

–2.214

2.553

2.544

Rententrend

1.666

1.584

–1.411

–1.328

Für die Bestimmung der Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen bei Änderung der zugrunde liegenden Parameter wurde eine alternative Bewertung der Pensionsverpflichtungen durchgeführt. Eine lineare Extrapolation dieser Werte bei abweichenden Veränderungen der Annahmen oder die Addition bei Kombination der Veränderung einzelner Annahmen ist nicht möglich.

Erläuterung der Beträge in Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz

Zusammensetzung des Aufwands für Altersversorgung (Millionen €)

 

2020

2019

Aufwand aus leistungsorientierten Pensionsplänen

430

222

Aufwand aus beitragsorientierten Pensionsplänen

306

332

Aufwand für Altersversorgung (im Ergebnis der Betriebstätigkeit erfasst)

736

554

 

 

 

Nettozinsaufwand aus unterdeckten Pensionsplänen und ähnlichen Verpflichtungen

108

157

Nettozinsertrag aus überdeckten Pensionsplänen

0

–2

Aufwand für Altersversorgung (im Finanzergebnis erfasst)

108

155

Im Finanzergebnis wird die Verzinsung für den zum Jahresanfang bestehenden Nettobilanzansatz verrechnet. Diese ergibt sich als Differenz zwischen den Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert und dem normierten Vermögensertrag aus dem Pensionsvermögen sowie den Zinskosten für die Vermögenswertbegrenzung. Bei der Ermittlung der Verzinsung sind die im Laufe des Geschäftsjahres zu erwartenden Beitragszahlungen und Rentenzahlungen zu berücksichtigen.

Der Nettozinsaufwand des jeweiligen Geschäftsjahres basiert auf dem Rechnungszinsfuß und dem Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Jahres.

Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen (Millionen €)

 

2020

2019

Anwartschaftsbarwert am 01.01.

28.423

26.651

Laufender Dienstzeitaufwand

419

380

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

6

–137

Planabgeltungen

–60

–219

Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert

395

542

Rentenzahlungen

–1.095

–1.086

Mitarbeitendenbeiträge

41

45

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

 

 

für Anpassungen der finanzwirtschaftlichen Annahmen

2.106

2.777

Anpassungen der demografischen Annahmen

8

33

erfahrungsbedingte Anpassungen

17

–7

Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen

54

–802

Sonstige Veränderungen

–4

–11

Währungseffekte

–470

257

Anwartschaftsbarwert am 31.12.

29.840

28.423

Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2020 16,6 Jahre (Vorjahr: 16,7 Jahre).

Entwicklung des Pensionsvermögens (Millionen €)

 

2020

2019

Pensionsvermögen am 01.01.

20.863

19.280

Normierter Ertrag des Pensionsvermögens

286

389

Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom normierten Vermögensertrag

765

2.128

Unternehmensbeiträge

615

463

Mitarbeitendenbeiträge

41

45

Rentenzahlungen

–769

–1.013

Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen

2

–442

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

Planabgeltungen

–60

–198

Sonstige Veränderungen

–11

–16

Währungseffekte

–332

227

Pensionsvermögen am 31.12.

21.400

20.863

Der normierte Ertrag des Pensionsvermögens wird durch Multiplikation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahresanfang zur Abzinsung der bestehenden Verpflichtungen verwendeten Rechnungszinsfuß unter Berücksichtigung der unterjährigen Renten- und Beitragszahlungen ermittelt.

Effekte aus Planabgeltungen resultierten im Jahr 2020 im Wesentlichen aus der Übertragung von Kleinanwartschaften und entsprechenden Vermögenswerten aus dem Pensionsplan in Kanada an einen externen Versicherungsträger.

Im Jahr 2020 betrugen die Unternehmensbeiträge 615 Millionen €, davon Sonderbeiträge zur BASF Pensionstreuhand e.V. in Höhe von 401 Millionen € sowie in Höhe von 58 Millionen € in das US-amerikanische Pensionsvermögen. Bei kontinuierlicher Überwachung des Finanzierungsbedarfs der Pensionspläne ist BASF immer bestrebt, die erforderlichen Renditen zu erzielen, um Finanzierungslücken im Laufe der Zeit zu schließen. Die derzeit erwarteten Unternehmensbeiträge für 2021 belaufen sich auf rund 430 Millionen €.

Entwicklung des Nettobilanzansatzes (Millionen €)

 

2020

2019

Nettobilanzansatz am 01.01.

–7.560

–7.371

Laufender Dienstzeitaufwand

–419

–380

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

–6

137

Planabgeltungen

0

21

Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert

–395

–542

Normierter Ertrag des Pensionsvermögens

286

389

Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom normierten Vermögensertrag

765

2.128

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste beim Anwartschaftsbarwert

–2.131

–2.803

Rentenzahlungen ohne Inanspruchnahme des Pensionsvermögens

326

73

Unternehmensbeiträge

615

463

Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen

–52

360

Sonstige Veränderungen

–7

–5

Währungseffekte

138

–30

Nettobilanzansatz am 31.12.

–8.440

–7.560

davon Vermögenswerte aus überdeckten Plänen

126

123

Pensionsrückstellungen

8.566

7.683

Regionale Zuordnung der leistungsorientierten Pläne zum 31.12. (Millionen €)

 

Pensionsverpflichtungen

Planvermögen

Nettobilanzansatz

 

2020

2019

2020

2019

2020

2019

Deutschland

21.535

19.995

14.426

13.879

–7.109

–6.116

USA

3.596

3.777

2.404

2.483

–1.192

–1.294

Schweiz

1.816

1.845

1.851

1.792

35

–53

Vereinigtes Königreich

1.986

1.911

2.026

1.986

40

75

Übrige

907

895

693

723

–214

–172

Summe

29.840

28.423

21.400

20.863

–8.440

–7.560

Erläuterung des Planvermögens

Die Ziel-Portfoliostruktur der Pensionspläne wird mithilfe von Asset-Liability-Studien ermittelt und regelmäßig überprüft. Danach werden die Vermögensanlagen unter Berücksichtigung der Risiken der einzelnen Anlageklassen und der regulatorischen Bestimmungen für die Anlage von Pensionsvermögen langfristig auf die Entwicklung der Verpflichtungen abgestimmt. Die bestehende Portfoliostruktur orientiert sich grundsätzlich an der Zielallokation und berücksichtigt darüber hinaus aktuelle Markteinschätzungen. Zur Begrenzung von Anlagerisiken und zur Ausschöpfung möglichst vieler Ertragspotenziale erfolgt eine breite weltweite Streuung der Einzelanlagen.

Liability-Driven-Investment-(LDI-)Techniken, wie zum Beispiel die Absicherung gegenüber Zins- und Inflationsveränderungen, werden in einigen Pensionsplänen angewendet, insbesondere bei den britischen und amerikanischen Pensionsplänen.

Struktur des Pensionsvermögens (%)

 

2020

2019

Aktien

28

29

Schuldinstrumente

47

47

davon gegenüber staatlichen Schuldnern

19

17

gegenüber anderen Schuldnern

28

30

Immobilien

5

4

Alternative Investments

17

18

Zahlungsmittel und geldmarktnahe Anlagen

3

2

Summe

100

100

Neben Schuldscheindarlehen und Pfandbriefen umfasst die Anlageklasse Schuldinstrumente auch Unternehmens- und Staatsanleihen. Bei den Staatsanleihen handelt es sich vorwiegend um Anleihen von Ländern sehr hoher Bonität wie den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland und der Schweiz. In begrenztem Umfang werden auch Staatsanleihen aus Schwellenländern gehalten. Bei den Unternehmensanleihen sind es vorwiegend Anleihen von Schuldnern guter Bonität, wobei bewusst auch in begrenztem Umfang Anleihen gehalten werden, die zum High-Yield-Bereich gehören. Im Rahmen der laufenden Überwachung der Ausfallrisiken, die auf einem vorgegebenen Risikobudget und der Beobachtung der Entwicklung der Bonität der Emittenten basiert, erfolgt bei geänderter Markteinschätzung gegebenenfalls eine Anpassung der Anlage des Pensionsvermögens. Alternative Investments umfassen vor allem Anlagen in Private und Infrastructure Equity, Absolute-Return-Fonds und besicherten Unternehmensdarlehen.

Für fast alle Aktien bestehen Preisnotierungen an aktiven Märkten. Die Kategorie Schuldinstrumente enthält Schuldscheindarlehen und Pfandbriefe, die im Rahmen von Privatplatzierungen erworben wurden, mit einem Marktwert in Höhe von 110 Millionen € am 31. Dezember 2020 und 193 Millionen € am 31. Dezember 2019. Für diese Wertpapiere, die insbesondere von inländischen Pensionsvermögen gehalten werden, besteht kein aktiver Markt. Zur Kompensation der reduzierten Fungibilität gewährt der Kapitalmarkt in Abhängigkeit von der Laufzeit Renditeaufschläge. Für die Vermögensanlagen in Immobilien und Alternative Investments besteht – von Ausnahmefällen abgesehen – kein aktiver Markt.

In den Pensionsvermögen zum Bilanzstichtag waren von BASF-Gruppengesellschaften emittierte Wertpapiere mit einem Marktwert von 1 Million € im Jahr 2020 und 2 Millionen € im Jahr 2019 enthalten. Der Marktwert der von den rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtungen an BASF-Gruppengesellschaften vermieteten Immobilien betrug 112 Millionen € am 31. Dezember 2020 sowie auch am 31. Dezember 2019.

Seit dem Jahr 2010 besteht zwischen der BASF SE und der BASF Pensionskasse VVaG eine Vereinbarung über die Gewährung von Genussrechtskapital in Höhe von nominell 80 Millionen €, das der Stärkung der Finanzierungsbasis der BASF Pensionskasse VVaG dient. Zwischen den rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtungen und den Unternehmen der BASF-Gruppe fanden darüber hinaus im Jahr 2020 sowie im Jahr 2019 keine wesentlichen Transaktionen statt.

Die folgende Übersicht gibt die Vermögensdeckung der Pläne wieder:

Vermögensdeckung der Pensionspläne zum 31.12. (Millionen €)

 

2020

2019

 

Anwart­schafts­barwert

Pensions­vermögen

Anwart­schafts­barwert

Pensions­vermögen

Ohne Pensionsvermögensdeckung

1.840

2.373

Mit Pensionsvermögensdeckung

28.000

21.400

26.050

20.863

Summe

29.840

21.400

28.423

20.863

Beitragsorientierte Pläne und staatliche Pläne

Die im Ergebnis der Betriebstätigkeit erfassten Beiträge zu beitragsorientierten Plänen beliefen sich im Jahr 2020 auf 306 Millionen € und im Jahr 2019 auf 332 Millionen €.

Im Jahr 2020 wurden an staatliche Rentenversicherungsträger Beiträge in Höhe von 557 Millionen € und im Jahr 2019 von 627 Millionen € geleistet.